Prisma Fachhandels Aktiengesellschaft Haan – Hauptversammlung

Prisma Fachhandels Aktiengesellschaft

Dieselstr. 12, 42781 Haan

Hiermit lade ich unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am Mittwoch, 23.07.2014, 11:00 Uhr bis 13:30 Uhr im

Sheraton Düsseldorf Airport Hotel
Im Flughafen
40474 Düsseldorf

ein.

Tagesordnung

1. Vorlage und Erläuterung des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses und Lagebericht zum 31. Dezember 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats hierzu.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 159.897,38 wie folgt zu verwenden:

a) Verteilung an die Aktionäre durch Ausschüttung
einer Dividende von € 0,10 je Aktie € 52.498,–
b) Einstellung in Gewinnrücklage € 107.399,38

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.

5. Antrag auf Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RW Audit GmbH, Mecklenbecker Str. 235–239, 48163 Münster, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

6. Satzungsänderung
Ersatzlos gestrichen wird: § 2 (3) Die Gesellschaft betreibt kein eigenes Lagergeschäft und führt keine Handelsmarke.

Diese Satzungsänderung eröffnet der Prisma AG die Möglichkeit, den Fachhandel durch ein eigenes Lagergeschäft und auch mit einer exklusiven Handelsmarke zu unterstützen.“

Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung alle im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre berechtigt. Die Aktionäre können sich nach § 17 Abs. 2 der Satzung von einem anderen Aktionär oder einer Person die zur Wahrung des Berufsgeheimnisses verpflichtet ist (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) mittels einer schriftlichen Teilnahme- und Abstimmungsvollmacht vertreten lassen.

Gemäß § 17 Abs. 3 der Satzung kann in der Hauptversammlung auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikationsmittel abgestimmt werden. Briefe in Schriftform und Faxe müssen bis spätestens 10:00 Uhr des 22.07.2014 am Sitz der Prisma-AG eingegangen sein, e-mails bis spätestens 10:30 Uhr. Später eingegangene Stimmrechtsteilnahmen können nicht mehr zur Abstimmung in der Hauptversammlung berücksichtigt werden.

Der Jahresabschluss per 31.12.2013, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates hierzu sind seit heute, 20.06.2014 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu den üblichen Geschäftszeiten nach Ankündigung durch die Aktionäre einsehbar. Während der Hauptversammlung werden die vorgenannten Unterlagen zur Einsicht vorgehalten.

 

Haan, Juni 2014

Michael Purper

Vorstand der Prisma AG

 

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