PROLEIT AG – Hauptversammlung 2017

ProLeiT AG

Herzogenaurach

EINLADUNG
ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der am

Donnerstag, den 03.08.2017, 10:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Einsteinstraße 8, 91074 Herzogenaurach stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

mit folgender

Tagesordnung:

1.

Bericht über den aktuellen Geschäftsverlauf

Der Vorstand berichtet über die Lage der Gesellschaft.

2.

Vorlage des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Konzernabschlusses zum 31.12.2016

Der Vorstand legt den Bericht der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2016 vom 31.03.2017, den Bericht der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, über die Prüfung des Konzernabschluss zum 31.12.2016 vom 30.06.2017 sowie den Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses vom 19.05.2017 und den Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Konzernabschlusses vom 14.07.2017 vor. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurden durch den Aufsichtsrat mit Beschluss vom 09.05.2017 und der Konzernabschluss zum 31.12.2016 mit Beschluss vom 14.07.2017 gebilligt und somit festgestellt.

3.

Entlastung des Vorstandes Wolfgang Ebster für seine bisherige Tätigkeit

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Wolfgang Ebster für seine bisherige Tätigkeit Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Vorstandes Manfred Czepl für seine bisherige Tätigkeit

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Manfred Czepl für seine bisherige Tätigkeit Entlastung zu erteilen.

5.

Entlastung der Aufsichtsräte Klaus Heinrich, Dr. Siegfried Balleis und Andreas Breitschädel für ihre bisherige Tätigkeit

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsräten Klaus Heinrich, Dr. Siegfried Balleis und Andreas Breitschädel für ihre bisherige Tätigkeit Entlastung zu erteilen.

6.

Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Klaus Heinrich (Geschäftsführer der Schaffer & Collegen GmbH Unternehmensberatung, Nürnberg),

Andreas Breitschädel (Unternehmensberater; Saaldorf) und

Dr. Siegfried Balleis (Diplom-Kaufmann, Erlangen)

in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Amtszeit soll bis zur Beendigung der Hauptversammlung andauern, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das zum 31.12.2021 endende Geschäftsjahr beschließt. Die Amtszeit beginnt mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 03.08.2017. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung zu wählen sind, § 96 Abs. 1 AktG, § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 10 Nr. 1 der Satzung der Gesellschaft.

7.

Wahl des Abschlussprüfers für das zum 31.12.2017 endende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Str. 100, 90491 Nürnberg zum Abschlussprüfer für das zum 31.12.2017 endende Geschäftsjahr zu wählen.

8.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:

a)

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft bis zur Höhe von zehn Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Zusammen mit aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien, die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr zuzurechnen sind, dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.

Beim Erwerb der Aktien kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb eigener Aktien festlegen. Dabei darf der Gegenwert für den Erwerb eigener Aktien den die marktüblichen Konditionen um nicht mehr als 10% überschreiten und darf insgesamt nicht unangemessen sein.

Sollte das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreiten, kann die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien oder nach Quoten erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis zu 100 Aktien kann vorgesehen werden.

b)

Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden.

9.

Aussprache

Gelegenheit zur Aussprache zwischen den Aktionären und der Verwaltung.

Für die Teilnahme an der Hauptversammlung gilt Folgendes:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft als Aktionäre geführt sind. Die Aktionäre werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden. Die Anmeldung ist an die Gesellschaft in Textform unter der Anschrift

ProLeiT AG, Stichwort: „Hauptversammlung“,
Einsteinstraße 8, 91074 Herzogenaurach,

oder per E-Mail an

rechtsabteilung@proleit.com

zu richten, wobei die Anmeldung der Aktionäre der Gesellschaft spätestens am 28.07.2017 zugehen sollte.

 

– Der Vorstand –

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