ProLeiT AG
Herzogenaurach
EINLADUNG
ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu der am
Donnerstag, den 03.08.2017, 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Einsteinstraße 8, 91074 Herzogenaurach stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender
Tagesordnung:
1. |
Bericht über den aktuellen Geschäftsverlauf Der Vorstand berichtet über die Lage der Gesellschaft. |
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2. |
Vorlage des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Konzernabschlusses zum 31.12.2016 Der Vorstand legt den Bericht der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2016 vom 31.03.2017, den Bericht der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, über die Prüfung des Konzernabschluss zum 31.12.2016 vom 30.06.2017 sowie den Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Jahresabschlusses vom 19.05.2017 und den Bericht des Aufsichtsrates über die Prüfung des Konzernabschlusses vom 14.07.2017 vor. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wurden durch den Aufsichtsrat mit Beschluss vom 09.05.2017 und der Konzernabschluss zum 31.12.2016 mit Beschluss vom 14.07.2017 gebilligt und somit festgestellt. |
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3. |
Entlastung des Vorstandes Wolfgang Ebster für seine bisherige Tätigkeit Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Wolfgang Ebster für seine bisherige Tätigkeit Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung des Vorstandes Manfred Czepl für seine bisherige Tätigkeit Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Manfred Czepl für seine bisherige Tätigkeit Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Entlastung der Aufsichtsräte Klaus Heinrich, Dr. Siegfried Balleis und Andreas Breitschädel für ihre bisherige Tätigkeit Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsräten Klaus Heinrich, Dr. Siegfried Balleis und Andreas Breitschädel für ihre bisherige Tätigkeit Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat schlägt vor,
in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Amtszeit soll bis zur Beendigung der Hauptversammlung andauern, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das zum 31.12.2021 endende Geschäftsjahr beschließt. Die Amtszeit beginnt mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 03.08.2017. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung zu wählen sind, § 96 Abs. 1 AktG, § 95 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 10 Nr. 1 der Satzung der Gesellschaft. |
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7. |
Wahl des Abschlussprüfers für das zum 31.12.2017 endende Geschäftsjahr Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Äußere Sulzbacher Str. 100, 90491 Nürnberg zum Abschlussprüfer für das zum 31.12.2017 endende Geschäftsjahr zu wählen. |
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8. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen:
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9. |
Aussprache Gelegenheit zur Aussprache zwischen den Aktionären und der Verwaltung. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung gilt Folgendes: Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft als Aktionäre geführt sind. Die Aktionäre werden aufgefordert, sich bei der Gesellschaft für die Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden. Die Anmeldung ist an die Gesellschaft in Textform unter der Anschrift
zu richten, wobei die Anmeldung der Aktionäre der Gesellschaft spätestens am 28.07.2017 zugehen sollte. |
– Der Vorstand –