PROTREMO AG
Sprockhövel
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir
die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 30. Mai 2018,
14:00 Uhr (MESZ)
in 34508 Willingen, Kneippweg 1, Sauerland-Stern-Hotel,
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die PROTREMO AG für das Geschäftsjahr vom 01. November 2016 bis 31. Oktober 2017 |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr vom 01. November 2016 bis 31. Oktober 2017 |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. November 2016 bis 31. Oktober 2017 |
4. |
Beschlussfassung zur Gewinnverwendung aus dem Geschäftsjahr vom 01. November 2016 bis 31. Oktober 2017 |
5. |
Beschlussfassung zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. November 2017 bis 31. Oktober 2018 |
6. |
Beschlussfassung über die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder |
7. |
Fragen der Aktionäre |
Vorschläge zur Beschlussfassung
1. |
Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. |
2. |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 01. November 2016 bis 31. Oktober 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. |
3. |
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 01. November 2016 bis 31. Oktober 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. |
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 10 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor dem Tag der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind, d.h. bis zum 18.05.2016, 24:00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme und Abstimmung sind die Aktionäre berechtigt, die zu Beginn der Hauptversammlung den Besitz ihrer Aktien durch Vorlage des Personalausweises und der Aktienurkunde oder mit einer Bestätigung des depotführenden Instituts nachweisen.
Stimmrechtsvertretung
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.
Sprockhövel, 23.02.2018
PROTREMO AG
Der Vorstand