PTV Planung Transport Verkehr AG – Hauptversammlung 2017

PTV Planung Transport Verkehr AG

Karlsruhe

Einladung zur PTV-Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zur

Ordentlichen Hauptversammlung der
PTV Planung Transport Verkehr AG mit Sitz in Karlsruhe

am Mittwoch, den 22.11.2017, um 09:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der
Haid-und-Neu-Straße 15, 76131 Karlsruhe

Tagesordnung

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2016/17, des gebilligten Konzernabschlusses 2016/17, des Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2016/17 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

TOP 2:

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss per 31. März 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.158.480,66 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.

TOP 6:

Wahl zum Aufsichtsrat

Der gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die von der Hauptversammlung gewählten Mitglieder Herr Dr. h. c. Frank-Jürgen Weise und Herr Prof. Dr. Ullrich Brannolte haben ihr Amt mit Wirkung zum 04.09.2017 niedergelegt. Die Ämter der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Herr Philipp von Hagen und Herr Johann Jungwirth erlöschen mit der Neuwahl zweier Nachfolger und der Annahme dieser Wahl durch die Gewählten.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Philipp von Hagen, Mitglied der Vorstands der Porsche Automobil Holding SE, Bad Homburg v.d. Höhe, als Nachfolger von Herrn Dr. h. c. Frank-Jürgen Weise, und

Herrn Johan Jungwirth, Chief Digital Officer der Volkswagen AG, Braunschweig, als Nachfolger von Herrn Prof. Dr. Ullrich Brannolte

für den Rest der Amtsdauer von Herrn Dr. h. c. Frank-Jürgen Weise bzw. Herrn Prof. Dr. Ullrich Brannolte, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019/2020 beschließt, zu wählen.

TOP 7:

Änderung der Satzung

a)

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft war bisher gemäß § 4 der Satzung auf den 01.04. eines Jahres bis zum 31.03. des Folgejahres festgelegt. Das Geschäftsjahr soll nun an das Kalenderjahr angepasst werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.“

b)

Die Porsche Zweite Beteiligung GmbH hat als Inhaberin sämtlicher Aktienoptionen des Aktienoptionsplans 2013 durch Vereinbarung mit der Gesellschaft vom 10.10.2017 auf sämtliche Bezugsrechte aus den Aktienoptionen verzichtet. Damit ist der Zweck des bedingten Kapitals gemäß § 5 Absatz 6 der Satzung vollständig entfallen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher folgenden Beschluss vor:

§ 5 Abs. 6 der Satzung wird gestrichen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Haid-und-Neu-Str. 15, 76131 Karlsruhe, Deutschland, folgende Unterlagen zur Einsichtnahme der Aktionäre aus:

Prüfungsbericht zum und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016/17 inklusive Lagebericht

Prüfungsbericht zum und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/17 inklusive Lagebericht

Die Dokumente stehen jedem Aktionär online zur Einsicht bzw. zum Download bereit.

Auf Verlangen wird die Gesellschaft jedem Aktionär eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersenden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.

TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung der PTV Planung Transport Verkehr AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 15.11.2017, 24.00 Uhr, schriftlich unter der Adresse PTV Planung Transport Verkehr AG, z.Hd. Herr Ivan Bagaric, Haid-und-Neu-Str. 15, 76131 Karlsruhe, per Telefax (0049/721-9651-7414) oder per E-Mail unter ivan.bagaric@ptvgroup.com bei der Gesellschaft angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG können schriftlich, per Telefax oder per E-Mail unter den im vorhergehenden Absatz genannten Adressen der Gesellschaft übersandt werden.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Soweit nicht ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung bevollmächtigt werden, bedarf die Vollmacht der Schriftform.

 

Karlsruhe, im Oktober 2017

Der Vorstand

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