Pütz Security AG – Hauptversammlung

Pütz Security AG
Kaltenkirchen
Amtsgericht Kiel, HRB 3806 BB
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der
ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft
am Freitag, den 29.05.2015 um 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Pütz Security AG, Carl-Zeiss-Str. 38–40, 24568 Kaltenkirchen,

ein.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 22. Mai 2015 (24.00 Uhr MESZ) unter nachfolgender Adresse

Pütz Security AG,
z.Hd. des Vorstandes,
Carl-Zeiss-Str. 38–40, 24568 Kaltenkirchen,

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr unter dieser Adresse den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 8. Mai 2015 (0.00 Uhr MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform.

Der Aktionär kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Aktionär, einen Treuhänder, oder einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) vertreten lassen (vgl. § 134 Abs. 3 AktG).
Tagesordnung
1.

Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates

Vorgenannte Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden.
2.

Bericht des Vorstands zur aktuellen Lage des Unternehmens einschließlich Ausblick.
3.

Beschlussfassung zur Ausschüttung einer Dividende

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, insgesamt € 210.835,60 zur Ausschüttung einer Dividende von € 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Hartwig Goessler, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
7.

Wahl der Aufsichtsratsmitglieder für eine weitere Amtsperiode

Die Mitglieder des Aufsichtsrates Helmuth Spincke und Dr. Hans-Peter Rechel sind von der Hauptversammlung am 11. Juni 2011 gem. § 14 Abs. 3 der Satzung für eine Amtsperiode von 3 Jahren gewählt worden. Deren Amtszeit endet nach § 14 Abs. 3 der Satzung mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus mindestens zwei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung kann der Aktionär Thomas Pütz ein Mitglied in den Aufsichtsrat entsenden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder die bisherigen Mitglieder,

den Bankvorstand Helmuth Spincke, Schenefeld, und
den Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Hamburg,

für eine erneute Amtsperiode von 3 Jahren gem. § 14 Abs. 3 der Satzung wiederzuwählen. Herr Thomas Pütz hat mit Schreiben vom 17.04.2015 an den Vorstand der Gesellschaft erklärt, von seinem Entsenderecht Gebrauch zu machen und Herrn Wolfgang Pütz als Mitglied in den Aufsichtsrat für eine weitere Amtsperiode zu entsenden.
8.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2014 folgendermaßen festzulegen:
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält eine jährliche Vergütung von € 3.000,00, sein Stellvertreter sowie jedes weitere Aufsichtsratsmitglied erhalten jeweils € 2.000,00 pro Jahr.

Kaltenkirchen, 22.04.2015

Pütz Security AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.