Q-Soft Verwaltungs AG – Hauptversammlung 2018

Q-Soft Verwaltungs AG

Gechingen

WKN: A14KB3
ISIN: DE000A14KB33

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Mittwoch, den 19. Dezember 2018 um 10:00 Uhr
in der Gemeindehalle Gechingen,
Althengstetter Straße 15 in 75391 Gechingen

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Q-Soft Verwaltungs AG zum 30.09.2018 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

Die zuvor genannten Unterlagen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage des Unternehmens unter der Adresse:

http://qsoft-ag.de/investor-relations/hauptversammlungen/index.html

zugänglich.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss zu fassen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2017/2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Q-Soft Verwaltungs AG in Höhe von EUR 177.668,93 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,10 auf jede grundsätzlich dividendenberechtigte Stückaktie; das sind bei insgesamt 1.064.800 Aktien EUR 106.480,00.

b)

Vortrag auf neue Rechnung von EUR 71.188,93.

Soweit am Tag der Hauptversammlung eigene Aktien vorhanden sind, wird der Beschlussvorschlag dahin gehend modifiziert werden, dass der auf die eigenen Aktien entfallende Betrag der Dividende ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen wird, wodurch sich der zur Ausschüttung kommende Betrag entsprechend vermindert.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018/2019 zu wählen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der Q-Soft Verwaltungs AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft als Aktionär eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Ein Anmeldebogen wird jedem Aktionär mit der Einladung zugesandt. Die Anmeldung muss spätestens bis zum Ablauf des 12. Dezember 2018 unter der folgenden Adresse entweder in Textform (§ 126b BGB) oder elektronisch per E-Mail bei der Gesellschaft eingegangen sein:

Q-Soft Verwaltungs AG
Investor Relations
Bergwaldstraße 34
75391 Gechingen
Fax: 07031-4690966

E-Mail: info@qsoft-ag.de

Umschreibungen im Aktienregister finden vom Beginn des 13. Dezember 2018 bis zum Ende der Hauptversammlung nicht statt.

Nach Eingang des Anmeldebogens bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre frühzeitig für die Übersendung des Anmeldebogens an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Textform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie sonstige Anfragen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

Q-Soft Verwaltungs AG
Investor Relations
Bergwaldstraße 34
75391 Gechingen
Fax: 07031-4690966

E-Mail: info@qsoft-ag.de

Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten und Anträge von Aktionären sowie ggf. weitere Informationen sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung im Internet auf der Homepage des Unternehmens unter der Adresse

http://qsoft-ag.de/investor-relations/hauptversammlungen/index.html

zugänglich. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 1.064.800 auf den Namen lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Nach Abzug der 21.500 von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind somit 1.043.300 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

 

Gechingen, 30. Oktober 2018

Q-Soft Verwaltungs AG

Der Vorstand

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