Qnit AG
Eschborn
Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG
Die PRODYNA AG, Eschborn, hat der Gesellschaft gem. § 20 Abs. 1 und Abs. 3 AktG sowie gem. § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr sowohl mehr als der vierte Teil der Aktien als auch eine Mehrheitsbeteiligung an der Gesellschaft gehört.
Eschborn, den 06.08.2015
Qnit AG
Der Vorstand
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