QUEBAG – Hauptversammlung

QUEBAG
Quebag Bezugs- und Absatz-Aktiengesellschaft für landwirtschaftliche
Betriebsmittel und Produkte
Pocking

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Mittwoch, den 6. Mai 2015, 19.00 Uhr

im Gasthaus Guggenberger, Poigham, 94167 Tettenweis, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung:
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 nebst Geschäftsbericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 wie folgt zu verwenden:
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr € 1.390.945,15
Jahresüberschuss € 233.371,22
Einstellung in satzungsmäßige Rücklagen € -11.668,56
Gewinnvortrag € 1.612.647,81
________________

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den verbleibenden Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand und Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2015.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Passau zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. Jeder Aktionär kann sich auf Grund schriftlich erteilter Vollmacht in der Hauptversammlung vertreten lassen. Die Hauptversammlung kann jedoch eine Vollmacht zurückweisen (§ 10 der Satzung):
1.

wenn der Bevollmächtigte nicht selbst Mitglied des Vorstandes eines Kontrollringes (Erzeugerringes) der Produktionsrichtung § 5 Ziff. 1) ist, der der Vollmachtgeber angehört, oder
2.

wenn der Bevollmächtigte nicht selbst Aktionär ist,
3.

wenn der Bevollmächtigte nicht selbst Landwirt ist oder
4.

wenn dem Kontrollring, dessen Vorstandsmitglied der Bevollmächtigte ist, nicht mindestens 10 Aktionäre der Gesellschaft angehören oder
5.

wenn der Bevollmächtigte neben seinen eigenen Aktien mehr als 100 andere Aktien vertritt oder
6.

wenn der Bevollmächtigte nicht mindestens 3 Tage vor der Hauptversammlung eine Liste der von ihm zu vertretenden Aktien mit beigefügten schriftlichen Vollmachten eingereicht hat.

94060 Pocking, im März 2015

Der Vorstand

Hans Jodlbauer

Maria Schlötterer

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