Questos AG – Hauptversammlung 2015

Questos AG

München

– WKN A0SLME –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Freitag, 18. Dezember 2015 um 9.30 Uhr in der Sonnenstraße 23
(6. Stockwerk), 80331 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Herren

Felix Kasten, Kaufmann, Bremen

Sam Winkel, Director, Port Verd, Spanien

Alexander Landgraf-Meltzer, Vorstandsassistent, Burgdorf

bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG ausschließlich aus Vertretern der Anteilseigner zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Bedingungen zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ergeben sich aus § 16 der Satzung, wobei die dort genannten Fristen auf einen Tag verkürzt werden und somit am 17. Dezember 2015 enden. Die Anschrift der Gesellschaft für die Anmeldung und für die Übersendung eines Nachweises lautet:

Questos AG
Innere Wiener Str. 14
81667 München
Fax: 089 / 6003 7545
E-Mail: hv@questos.de

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die Gesellschaft unter vorgenannter Adresse zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter www.questos.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

 

München, im November 2015

Der Vorstand

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