Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft

Lage

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

zur einundzwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung unserer Aktiengesellschaft laden wir Sie hiermit ganz herzlich ein. Sie findet statt

am 30.05.2017 um 19:00 Uhr
in der Aula des Schulzentrums Werreanger, Breite Straße, 32791 Lage

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch Gerhard Rose, Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstands über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2016, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

3.

Verwendung des Bilanzgewinns 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 1.627.037,10 wie folgt zu verwenden:

Einstellung in andere Ergebnisrücklagen: € 1.260.590,94

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie: € 366.446,16 für 3.053.718 Stückaktien

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.

6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 12 der Satzung. Danach gehören dem Aufsichtsrat 9 Mitglieder an, von denen drei Mitglieder mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden. Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder scheiden in diesem Jahr aus und der Aufsichtsrat schlägt vor,

a.)

Herrn Gerhard Rose, Nieheim, Landwirt

b.)

Herrn Johannes Schulte-Althoff, Münster, Vorstand der Agravis Raiffeisen AG

c.)

Herrn Heinrich-Wilhelm Tölle, Extertal, Landwirt

zu neuen Mitgliedern, und zu neuen Ersatzmitgliedern

a.)

Herrn Thomas Besche, Nieheim, Landwirt, als Ersatzmitglied für Herrn Gerhard Rose

b.)

Herrn Andreas Rickmers, Münster, Vorstandsvorsitzender der Agravis Raiffeisen AG, als Ersatzmitglied für Herrn Johannes Schulte-Althoff

c.)

Herrn Jobst Friedrichsmeier, Leopoldshöhe, Landwirt, als Ersatzmitglied für Herrn Heinrich-Wilhelm Tölle

zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

7.

Wahl von Beiratsmitgliedern

Der Beirat setzt sich gemäß § 15 der Satzung aus bis zu 25 Mitgliedern zusammen, von denen 8 Mitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden.

Die folgenden Beiratsmitglieder scheiden in diesem Jahr aus und der Aufsichtsrat schlägt vor, die Personen

a.)

Frau Ann-Cathrine von Kanne, Steinheim, Dipl.Ing.Agrar

b.)

Frau Annette Sendler, Lage, Dipl.Ing.Agrar

c.)

Herrn Wilhelm Busse, Höxter, Landwirt

d.)

Herrn Dr. Christian Degenhardt, Münster, Dipl.Ing.Agrar

e.)

Herrn Jobst Friedrichsmeier, Leopoldshöhe, Landwirt

f.)

Herrn Paul Gemmeke, Marienmünster, Landwirt

g.)

Herrn Dieter Hagedorn, Lage, Landwirt

h.)

Herrn Hartmut Heer, Horn-Bad Meinberg Belle, Landwirt

zu neuen Mitgliedern zu wählen.
Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

8.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RW-Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

In den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lippe-Weser AG liegen ab sofort der Jahresabschluss zum 31.12.2016, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns zu Ihrer Einsichtnahme aus.

Gemäß § 16 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist. Ist der Aktionär eine natürliche Person, so kann er an der Hauptversammlung entweder persönlich teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder einen anderen Aktionär oder Familienangehörigen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechtes bevollmächtigen.

Ist der Aktionär eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so wird sie nach Maßgabe der für ihre Vertretung geltenden Bedingungen oder durch eine zu bevollmächtigende Person vertreten. Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung.

Jeder Aktionär darf maximal 5 % der Stimmrechte durch Vollmacht auf sich übertragen lassen. Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Lage, 25.04.2017

Der Vorstand

Siegbert Jäger               Heinz-Walter Niedertopp

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