Raiffeisen Lübbecker Land AG
Lübbecke
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Lübbecker Land AG
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, dem 28.06.2016, um 19:30 Uhr in unser Raiffeisen-Gebäude, Am Hafen 3 bis 5, in 32312 Lübbecke ein.
Tagesordnung:
1. |
Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates Herrn Achim Grötemeier |
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2. |
Bericht des Vorstandes über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2015, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 |
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3. |
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates |
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6. |
Aktuelle Entwicklung des Unternehmens/Rückblick und Ausblick |
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7. |
Vorstellung des neuen Standortes in Lübbecke |
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8. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen zu neuen Mitgliedern zu wählen:
und zu neuen Ersatzmitgliedern:
zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden. |
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9. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 |
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10. |
Verschiedenes |
Unterlagen zur Hauptversammlung
Zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lübbecker Land AG in Stemshorn folgende Unterlagen aus:
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der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 |
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der Lagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 |
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der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 |
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der Vorschlag des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Verwendung des Bilanzgewinns |
Gemäß § 15 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist. Ist der Aktionär eine natürliche Person, so kann er an der Hauptversammlung entweder persönlich teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder einen anderen Aktionär oder einen Familienangehörigen zur Teilnahme und Ausübung seines Stimmrechts bevollmächtigen. Ist der Aktionär eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so wird sie nach Maßgabe der für ihre Vertretung geltenden Bedingungen oder durch eine zu bevollmächtigende Person vertreten. Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme.
Lübbecke/Stemshorn, den 23.05.2016
Der Vorstand
Karl-Heinz Eikenhorst