Raiffeisenbank Plankstetten AG – Hauptversammlung 2015

Raiffeisenbank Plankstetten AG
Berching-Plankstetten
– Wertpapierkenn-Nr. A1C4YH –

Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat laden wir Sie herzlich ein zu unserer
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, den 11.06.2015 um 19.00 Uhr,
in der Kulturfabrik Berching,
Am Sportplatz 2, 92334 Berching.
Erforderlichenfalls wird die Versammlung am Freitag, 12.06.2015 ab 0.00 Uhr
fortgesetzt.

Tagesordnung:
1.

Eröffnung und Begrüßung
2.

Regularien
3.

Bericht des Vorstandes und Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2014
4.

Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit und über das Ergebnis der gesetzlichen Prüfung
5.

Aussprache über die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Generaldebatte über die weiteren Tagesordnungspunkte
6.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2014

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn von EUR 379.297,82 in Höhe von EUR 30.000,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,05 je Stückaktie zu verwenden. Der verbleibende Betrag EUR 349.297,82 soll den Anderen Gewinnrücklagen zugeführt werden.
7.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
8.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
9.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat regen an, § 8 Nr. 4 der Satzung zu ändern, da die darin enthaltene Altersbeschränkung nicht mehr zeitgemäß ist.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die Amtsdauer eines Mitgliedes des Aufsichtsrates endet vorzeitig mit der Hauptversammlung des Jahres, in dem das Aufsichtsratsmitglied das 75. Lebensjahr vollendet.
10.

Kapitalerhöhung

Das bestehende, von der Hauptversammlung am 06.05.2010 beschlossene Genehmigte Kapital 2010/I, das bisher nicht vollständig ausgenutzt wurde, läuft am 30.08.2015 aus. Es soll daher ein neues genehmigtes Kapital für die Ausgabe von neuen Aktien geschaffen werden. Um den gesetzlichen Vorgaben des § 202 Abs. 3 Satz 1 AktG zu genügen, soll das bisherige, noch nicht ausgenutzte genehmigte Kapital 2010/I in Höhe von EUR 160.000,00 in diesem Zusammenhang aufgehoben werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Das noch nicht ausgenutzte genehmigte Kapital 2010/I in Höhe von EUR 160.000,00 sowie Ziff. II § 5 Abs. 6 bis Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft werden aufgehoben und durch nachfolgende neue Ziff. II § 5 Abs. 6 bis Abs. 8 der Satzung ersetzt.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung im Handelsregister durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 250.000,00 (i. W. Euro zweihundertfünfzigtausend) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den Ausgabebetrag sowie die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern, insbesondere den Wortlaut von Ziff. II § 4 Abs. 1 der Satzung anzupassen.

Ziff. II § 5 Abs. 6 bis Abs. 8 der Satzung werden daher aufgehoben und durch folgende neue Absätze 6 bis 8 ersetzt:

(6) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung dieser Satzungsänderung im Handelsregister durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 250.000,00 (i. W. Euro zweihundertfünfzigtausend) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I).

(7) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den Ausgabebetrag sowie die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

(8) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern, insbesondere den Wortlaut von Ziff. II § 4 Abs. 1 der Satzung anzupassen.
11.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly Roelfs AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der oben aufgeführten Adresse bis spätestens 09.06.2015 schriftlich angemeldet haben.

Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ebenfalls unter der oben aufgeführten Adresse schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft in Plankstetten zur Einsicht der Aktionäre aus.

Plankstetten, 08. Mai 2015

Raiffeisenbank Plankstetten AG

Der Vorstand

Elmar Weiß Walter Frank

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