Raumfabrik Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung

Raumfabrik Aktiengesellschaft

Wuppertal

Amtsgericht Wuppertal, HRB 9948

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2016

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 25. Februar 2016 um 18:45 Uhr im Casino der Proviel GmbH, Farbmühle 13–19, 42285 Wuppertal stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat ist nach § 111 Abs. 3 S. 1 AktG berechtigt, aber auch verpflichtet, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es fordert. Ein vorheriger Beschluss des Aufsichtsrats über die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung gemäß §§ 111 Abs. 3 S. 2, 108 Abs. 1 AktG ist erfolgt.

TOP 1

Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Dem vom Aufsichtsrat bestellten Vorstandsmitglied, Herrn Reinhard Belter, Wuppertal, geb. am 21. September 1958, wird das Vertrauen durch die Hauptversammlung gemäß § 84 Abs. 3 S. 2 Alt. 3 AktG entzogen. Nach dieser Vorschrift kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands aus wichtigem Grund widerrufen werden. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dies geschieht aus offenbar unsachlichen Gründen.

TOP 2

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Harald Engel jun., Herr Jürgen Kalkhorst und Herr Dr. Peter Flocken beabsichtigen, ihr Amt gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung mit einer Frist von vier Wochen niederzulegen, für den Fall, dass der Beschlussgegenstand zu TOP 1 nicht die erforderliche Mehrheit in der Hauptversammlung erhält.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 5 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Da der Aufsichtsrat der Raumfabrik AG mit Niederlegung von Aufsichtsratsmandaten nicht mehr vorschrifts- und satzungsgemäß besetzt ist, ist eine Neuwahl zum nächstmöglichen Zeitpunkt angezeigt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

a)

Für den Fall der Amtsniederlegung durch Herrn Harald Engel jun. schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Gerd Bente, wohnhaft Dahler Straße 12, 42389 Wuppertal, geb. am 24. Juni 1957, als Nachfolger für Herrn Engel zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des Herrn Engel und wird wirksam mit dem Ende des Aufsichtsratsmandates von Herrn Engel.

Herr Gerd Bente gehört keinen weiteren Aufsichtsräten an.

b)

Für den Fall der Amtsniederlegung durch Herrn Jürgen Kalkhorst schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Holger Saam, wohnhaft Langobardenstraße 26, 42277 Wuppertal, geb. am 11. Juni 1968, als Nachfolger für Herrn Kalkhorst zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des Herrn Kalkhorst und wird wirksam mit dem Ende des Aufsichtsratsmandates von Herrn Kalkhorst.

Herr Holger Saam gehört keinen weiteren Aufsichtsräten an.

c)

Für den Fall der Amtsniederlegung durch Herrn Dr. Peter Flocken schlägt der Aufsichtsrat vor, Herrn Wolfgang Kotthaus, wohnhaft Bireneichen 13, 42285 Wuppertal, geb. am 12. August 1955, als Nachfolger für Herrn Dr. Flocken zu wählen. Die Wahl erfolgt gemäß § 5 Abs. 2 S. 3 der Satzung für den Rest der Amtszeit des Herrn Dr. Flocken und wird wirksam mit dem Ende des Aufsichtsratsmandates von Herrn Dr. Flocken.

Herr Wolfgang Kotthaus gehört keinen weiteren Aufsichtsräten an.

 

Wuppertal, den 15. Januar 2016

Raumfabrik AG

Der Aufsichtsrat

Harald Engel jun., Aufsichtsratsvorsitzender

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