Realtime Technology Aktiengesellschaft-Hauptversammlung

Realtime Technology Aktiengesellschaft

München

ISIN: DE0007012205

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
25. Juli 2014, um 11.00 Uhr
im Konferenzzentrum München, Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße 33, 80636 München,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

5.

Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Die im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2013 eine Vergütung in Höhe von EUR 15.000,00 je Mitglied, der im Geschäftsjahr 2013 amtierende Vorsitzende des Aufsichtsrats eine Vergütung in Höhe von EUR 25.000,00. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nicht während des gesamten Geschäftsjahres 2013 angehört haben, erhalten die vorgenannte Vergütung anteilig entsprechend der Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat; entsprechendes gilt für den Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Gesellschaft erstattet die auf diese Vergütung ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die Vergütung ist nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juli 2014 zahlbar.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die durch die ordentliche Hauptversammlung vom 28. Juni 2013 gewählten Aufsichtsratsmitglieder Dr. Marcus Englert, Christoph Karrasch, Tim Bunting, Peter Conzatti, Dr. Ralf D. Schnell und Jürgen Kunz haben ihre Ämter im Januar bzw. Februar 2014 niedergelegt und sind dementsprechend aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden. Die derzeit amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Bernard Charlès, Dr. Mario Ohle, Philippe Laufer, Andreas Barth, Didier Gaillot und Samia Sellam wurden durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 13. März 2014 gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Das Amt der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder erlischt, sobald der Mangel der Besetzung des Aufsichtsrats behoben ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Hauptversammlung von ihrem Recht Gebrauch macht, Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestellen und diese das Amt annehmen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen, die durch die Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a.

Herrn Bernard Charlès,
Geschäftsführender Direktor (CEO) der Dassault Systèmes SA,
wohnhaft in Vélizy-Villacoublay, Frankreich,

b.

Herrn Dr. Mario Ohle,
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Taylor Wessing Deutschland,
wohnhaft in Berlin,

c.

Herrn Philippe Laufer,
Ingenieur, Leiter des Bereichs CATIA bei Dassault Systèmes,
wohnhaft in Clamart, Frankreich,

d.

Herrn Andreas Barth,
Ingenieur, Geschäftsführer der Dassault Systemes Deutschland GmbH,
wohnhaft in Heidelberg,

e.

Herrn Didier Gaillot,
Selbständiger Finanzierungs- und M&A-Berater,
wohnhaft in Vincennes, Frankreich, und

f.

Frau Samia Sellam,
Juristin, Leiterin der Abteilung Gesellschaftsrecht bei Dassault Systèmes,
wohnhaft in Paris, Frankreich,

für die restliche Amtszeit der ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder, d.h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt im Wege der Einzelwahl.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 12 und § 17 der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a.

§ 12 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Satzung werden wie folgt geändert:

„Außerhalb von Sitzungen können Beschlüsse des Aufsichtsrats durch schriftliche oder fernmündliche Abstimmung oder Abstimmung in Textform oder mittels elektronischer Medien (z.B. E-Mail) gefasst werden, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies anordnet. Eine kombinierte Beschlussfassung in der Weise, dass ein Teil der Stimmen in einer Sitzung, ein Teil der Stimmen schriftlich, fernmündlich, in Textform oder mittels elektronischer Medien (z.B. E-Mail) abgegeben wird, ist zulässig.“

b.

§ 17 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„1. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt ein durch Beschluss des Aufsichtsrats bestimmtes Aufsichtsratsmitglied.“

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Rosenheimer Str. 145, 81671 München, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften der Unterlagen:

der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013

der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013

der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis spätestens 18. Juli 2014, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Realtime Technology Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax-Nummer: + 49 (0) 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Bitte beachten Sie, dass nach diesem Zeitpunkt bis einschließlich dem Tag der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.

Hinweise zur Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts auch durch einen Bevollmächtigten, insbesondere durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann.

Für Vollmachten, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen erteilt werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen bevollmächtigen wollen, sich mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht abzustimmen.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die Bevollmächtigung muss Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten. Der Stimmrechtsvertreter kann das Stimmrecht nur ausüben, soweit ihm Weisungen erteilt wurden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter können bereits im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden. Weitere Hinweise zur Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters sowie ein Formular, das für die Vollmachts- und Weisungserteilung verwendet werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit dem Anmeldeformular zur Hauptversammlung zugesandt.

Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Anträge bzw. Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Realtime Technology Aktiengesellschaft
– Kennwort: Hauptversammlung –
Rosenheimer Str. 145, 81671 München
Telefax-Nummer: + 49 (0) 89 200275-200

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG, d.h. bis spätestens 10. Juli 2014, 24.00 Uhr, unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter www.rtt.ag/de/investoren/hauptversammlung zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

München, im Juni 2014

Realtime Technology Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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