Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft – 9. Hauptversammlung

Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg
Eichstetten am Kaiserstuhl

An die
Aktionärinnen und Aktionäre der Regionalwert AG
Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg

Liebe Aktionärinnen und Aktionäre der Regionalwert AG,

hiermit laden wir Sie herzlich zur 9. ordentlichen Hauptversammlung der Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg ein.
Sie findet am Samstag, den 4. Juli 2015 ab 14.30 Uhr in Eichstetten, dem Sitz der Gesellschaft statt. Versammlungsort ist die Turn- und Festhalle, Schulstraße 7 in Eichstetten. Die Registrierung beginnt um 14 Uhr.
Die Einladung wurde fristgerecht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.
Für die Hauptversammlung ist keine Anmeldung erforderlich.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Ihre Registrierungskarte und Ihren Stimmzettel mit.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die nicht Aktionäre sind und auch keine Vertretungsvollmacht besitzen, der Versammlung nur nach Genehmigung durch die Hauptversammlung beiwohnen können.

Wir freuen uns, Sie in Eichstetten begrüßen zu können und wünschen Ihnen bis dahin eine gute Zeit.

Mit herzlichen Grüßen

Emmendingen, 26. Mai 2015

gez. Christian Hiß, Inge-Lore Andres, Rolf Steiner

Vorstand der Regionalwert AG

Anlage: Tagesordnung, Registrierungskarte, Vollmachtsformular

Anfahrt mit ÖPNV: von Freiburg nach Eichstetten mit Breisgau S-Bahn im 30-Min.-Takt
Tagesordnung
zur 9. ordentlichen Hauptversammlung der Regionalwert AG

Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg am 4. Juli 2015 ab 14.30 Uhr in der

Turn- und Festhalle, Schulstraße 7 in Eichstetten am Kaiserstuhl

1.

Begrüßung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden
2.

Vorstellung neuer Vorstandsmitglieder
3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014 durch den Vorstand
4.

Vorlage der sozial-ökologischen Geschäftsergebnisse 2014 durch den Vorstand
5.

Vorstellung der Partnerbetriebe durch die jeweiligen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter
6.

Bericht des Aufsichtsrates
7.

Darstellung der Entwicklungsziele für die nächsten Jahre durch den Vorstand
8.

Fragen der Aktionärinnen und Aktionäre an Vorstand und Aufsichtsrat
– Pause mit Kaffee, Kuchen und Vesper –
9.

Beschlussfassung zum Verlustvortrag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2014 in Höhe von 585.578,01 € wird auf neue Rechnung 2015 vorgetragen.“
10.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.“
11.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgenden Beschluss vor:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.“
12.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung – Satzungszweck

§ 2 der Satzung „Gegenstand des Unternehmens“ lautet derzeit wie folgt:
1.

Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen in der Region Freiburg sowie die Verpachtung derselben im Ganzen oder in Teilen. Die Gesellschaft will so einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung einer nachhaltigen ökologischen und regionalen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung vom Landbau bis zum Endverbrauch leisten. Dazu schafft sie Wertschöpfungsnetzwerke, in denen Produzenten, Händler, Dienstleister und Verbraucher aktiv zueinander in Beziehung treten. Die Gesellschaft wird die Übernahme persönlicher Verantwortung möglich machen, indem sie die Voraussetzungen und Wirkungen sinnvollen Wirtschaftens durch Sozialbilanzen und Ökobilanzen transparent macht. Über die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Ergebnisse ihrer Arbeit soll sie öffentlich berichten und mit interessierten Bürgern ins Gespräch treten.
2.

Der Gesellschaft ist jede wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als Beschluss vor:

§ 2 der Satzung „Gegenstand des Unternehmens“ wird wie folgt geändert, Änderung ist hervorgehoben:
1.

Gegenstand des Unternehmens ist die im Schwerpunkt mehrheitliche Beteiligung an Unternehmen in der Region Freiburg sowie die Verpachtung derselben im Ganzen oder in Teilen. Die Gesellschaft will so einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung einer nachhaltigen ökologischen und regionalen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung vom Landbau bis zum Endverbrauch leisten. Dazu schafft sie Wertschöpfungsnetzwerke, in denen Produzenten, Händler, Dienstleister und Verbraucher aktiv zueinander in Beziehung treten. Die Gesellschaft wird die Übernahme persönlicher Verantwortung möglich machen, indem sie die Voraussetzungen und Wirkungen sinnvollen Wirtschaftens durch Sozialbilanzen und Ökobilanzen transparent macht. Über die Erfüllung ihrer Aufgaben und die Ergebnisse ihrer Arbeit soll sie öffentlich berichten und mit interessierten Bürgern ins Gespräch treten.
2.

Der Gesellschaft ist jede wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.
13.

Beschlussfassung zur Schaffung von genehmigtem Kapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als Beschluss vor:

a) Beschlussfassung zur Streichung des „alten“ genehmigten Kapitals, Satzungsänderung

„§ 5 der Satzung, der das restliche genehmigte Kapital aus dem Beschluss zur Schaffung des genehmigten Kapitals vom 24.08.2013 iHv 378.250,00 Euro enthält, wird gestrichen.“

b) Beschlussfassung zur Schaffung von neuem genehmigten Kapital

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als Beschluss vor:

„Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 4. Juli 2020 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 2.973.500,00 um höchstens EUR 1.486.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.“

c) Beschlussfassung zur Satzungsänderung

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung vor die Satzung an folgendem Punkt abzuändern.

„Es wird ein neuer § 5 an der Stelle des unter lit. a) gestrichenen in die Satzung aufgenommen:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 4. Juli 2020 das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 2.973.500,00 um höchstens EUR 1.486.000,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist neu zu fassen.“

d) Vorstand und Aufsichtsrat schlagen als Beschluss vor:

„Der Vorstand wird angewiesen, die Eintragung der Beschlüsse unter TOP 13 b) und c) derart beim Handelsregister einzureichen, dass der unter TOP 13 a) gefasste Beschluss bezüglich der Streichung des „alten“ genehmigten Kapitals zuvor eingetragen wird.“
14.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung als Beschluss vor:

„Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 der Regionalwert AG Bürgeraktiengesellschaft in der Region Freiburg wird Herr Wirtschaftsprüfer Detlef Siebeck aus Stuttgart bestellt.“
15.

Verschiedenes
Geplantes Ende ca. 18 Uhr

Erläuterung zu TOP 12: Beschlussfassung zur Satzungsänderung – Satzungszweck

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt im Zusammenhang mit dem neuen Kapitalanlagegesetz die Satzung in § 2 Satzungszweck dahingehend zu ändern, dass in Bezug auf die Beteiligungen der Zusatz – im Schwerpunkt mehrheitlich – aufgenommen wird.

Unterlagen zur Einsicht

Die Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 6 sind ab heute in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt und können dort eingesehen werden.

Anträge von Aktionärinnen/Aktionären zur Tagesordnung

sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zur richten:
Regionalwert AG, Geyer-zu-Lauf-Str. 5, 79312 Emmendingen
Zugänglich zu machende Anträge, die bis zum 19. Juni 2015, 24 Uhr, unter dieser Adresse eingehen, werden unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Homepage der Regionalwert AG unter www.regionalwert-ag.de – unter Anträge zur Hauptversammlung – veröffentlicht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Übertragung der Stimmrechte

Alle Aktionärinnen und Aktionäre haben die Möglichkeit, die Ausübung des Stimmrechts einem Bevollmächtigten zu übertragen. Bei dem Bevollmächtigten kann es sich um einen Mitaktionär oder um eine andere Person Ihres Vertrauens handeln. Ein Vollmachtsmuster findet sich in der Anlage, sie muss vollständig ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben sein.

Bitte händigen Sie Ihre Registrierkarte mit Vollmacht und Ihren Stimmzettel dem Bevollmächtigten an der Registrierung aus.

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