RheinLand Holding Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

RheinLand Holding Aktiengesellschaft

Neuss

ISIN: DE0008415100 / WKN: 841510

Die Aktionäre der
RheinLand Holding AG, Neuss
werden hiermit eingeladen zu der am
Donnerstag, den 6. Juli 2017, 15.30 Uhr,
im Hause des
swissôtel, Rheinallee 1, Saal Jupiter, 41460 Neuss
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2016. Vorlage des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2016 erzielten Bilanzgewinns.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von 9.191.059,36 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von € 1,00 je Stückaktie = 3.840.000,– €
b) Ausschüttung eines Bonus von € 0,30 je Stückaktie = 1.152.000,– €
c) Einstellung in andere Gewinnrücklagen = 4.190.000,– €
d) Gewinnvortrag = 9.059,36 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 zu erteilen.

5.

Nachwahl Aufsichtsratsmitglied – Nachfolge von Dr. Adam

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Var. 6 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Er besteht satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Herr Dr. h.c. Klaus G. Adam legt sein Aufsichtsratsmandat zum Ende der Hauptversammlung am 06.07.2017 nieder.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor

Frau Jutta Stöcker, Kauffrau, Bornheim

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Frau Stöcker hat derzeit Aufsichtsratsmandate bei der RheinLand Versicherungs AG, der RheinLand Lebensversicherung AG, Ergo Group AG und bei der Wüstenrot & Württembergische AG inne.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2017.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

Der Beschlussvorschlag beruht auf einem zu diesem Zweck durchgeführten Auswahlverfahren, im Rahmen dessen der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gelangte, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, oder die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2017 zu empfehlen und dabei zu einer Präferenz für die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, gelangte.

Teilnahmevoraussetzungen, Stimmrechtsberechtigung und Stimmrechtsvertretung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, für die angemeldete Aktien in das Aktienregister eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis zum 29 Juni 2017, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter

RheinLand Holding AG , c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, D-51149 Köln,
Telefax: +49 (0) 2203 / 2 02 29-11
E-Mail: Rheinland2017@aaa-hv.de

zugegangen ist. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Maßgeblich für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der mit Ablauf der Anmeldefrist am 29. Juni 2017, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragene Bestand, da aus abwicklungstechnischen Gründen danach bis zum Ende der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.

Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder durch ein Kreditinstitut, wird hingewiesen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn nicht ein Kreditinstitut oder ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gem. § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.

Die RheinLand Holding AG bietet ihren Aktionären zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Für die Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Dem Stimmrechtsvertreter müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen wird er von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform an die Anmeldestelle der Gesellschaft RheinLand Holding AG c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, D-51149 Köln oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 2203 / 2 02 29-11 oder per E-Mail unter Rheinland2017@aaa-hv.de übermittelt werden. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis zum 5. Juli 2017 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.

Wir werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten und Stimmkarten ausstellen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft

RheinLand Holding AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss

schriftlich oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 2131 / 290 -1 36 65 innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig ordnungsgemäß gestellte Anträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter

www.rheinland-versicherungsgruppe.de

zugänglich gemacht.

Unterlagen zu den Tagesordnungspunkt 1

Die zu Tagesordnungspunkt 1 vorgelegten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, RheinLandplatz, 41460 Neuss, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.rheinland-versicherungsgruppe.de/investor-relations/Hauptversammlung

zugänglich.

 

Neuss, im Mai 2017

RheinLand Holding Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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