RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Neuss
ISIN: DE0008415100/WKN: 841510
Die Aktionäre der
RheinLand Holding AG, Neuss
werden hiermit eingeladen zu der am
Mittwoch, den 4. Juli 2018, 15.30 Uhr,
im Hause des
Crowne Plaza Hotel (ehemals Swissotel), Rheinallee 1, Saal Jupiter, 41460 Neuss
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017 und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017. Vorlage des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des im Geschäftsjahr 2017 erzielten Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von € 8.184.226,80 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der RheinLand Holding AG für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen. |
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6. |
Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der RheinLand Holding AG, Neuss, und der RH Digital Company GmbH, Köln. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem am 14. Mai 2018 zwischen der RheinLand Holding AG und der RH Digital Company GmbH abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zuzustimmen. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:
RheinLand Holding AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 1113,
RH Digital Company GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 93967,
Vorbemerkungen Die RH Digital hat ein Stammkapital von EUR 25.000. Sämtliche Geschäftsanteile an der RH Digital werden von der RheinLand Holding gehalten. Im Hinblick auf die bestehende finanzielle Eingliederung der RH Digital in die RheinLand Holding schließen die Parteien den nachfolgenden Gewinnabführungsvertrag zur Herstellung eines Organschaftsverhältnisses im Sinne der §§ 14, 17 KStG und § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG.
Neuss/Köln, den 14. Mai 2018 RheinLand Holding AG
RH Digital Company GmbH
Folgende Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, RheinLandplatz, 41460 Neuss sowie in den bisherigen Geschäftsräumen der RH Digital Company GmbH, Dürener Straße 295–297, 50935 Köln, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter www.rheinland-versicherungsgruppe.de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich:
Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der RheinLand Holding AG zugänglich gemacht. |
Teilnahmevoraussetzungen, Stimmrechtsberechtigung und Stimmrechtsvertretung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, für die angemeldeten Aktien in das Aktienregister eingetragen sind und deren Anmeldung der Gesellschaft bis zum 27. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), bei der Anmeldestelle der Gesellschaft unter
RheinLand Holding AG, c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, D-51149 Köln,
Telefax: +49 (0) 2203 / 2 02 29-11
E-Mail: Rheinland2018@aaa-hv.de
zugegangen ist. Die Anmeldung bedarf der Textform und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Maßgeblich für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts ist der mit Ablauf der Anmeldefrist am 27. Juni 2018, 24:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragene Bestand, da aus abwicklungstechnischen Gründen danach bis zum Ende der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden.
Auf die Möglichkeit der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder durch ein Kreditinstitut, wird hingewiesen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB), wenn nicht ein Kreditinstitut oder ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gem. § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt wird.
Die RheinLand Holding AG bietet ihren Aktionären zusätzlich die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Für die Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter legt die Gesellschaft folgende Regelungen fest: Dem Stimmrechtsvertreter müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen wird er von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform an die Anmeldestelle der Gesellschaft RheinLand Holding AG c/o AAA HV Management GmbH, Ettore-Bugatti-Str. 31, D-51149 Köln oder per Telefax unter der Faxnummer
+49 (0) 2203 / 2 02 29-11 oder per E-Mail unter
Rheinland2018@aaa-hv.de
übermittelt werden. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen bis zum 3. Juli 2018 bei der Gesellschaft eingegangen sein. Auch im Fall der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Wir werden den zur Teilnahme berechtigten Aktionären oder Bevollmächtigten Eintrittskarten und Stimmkarten ausstellen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die Verwaltungsanschrift der Gesellschaft
RheinLand Holding AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss
schriftlich oder per Telefax unter der Faxnummer +49 (0) 2131 / 290 – 1 36 65 innerhalb der gesetzlichen Fristen zu richten. Rechtzeitig ordnungsgemäß gestellte Anträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären unverzüglich im Internet unter
www.rheinland-versicherungsgruppe.de
zugänglich gemacht.
Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten
Die zu den Tagesordnungspunkten 1 und 6 vorgelegten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, RheinLandplatz, 41460 Neuss, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind ab diesem Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter
www.rheinland-versicherungsgruppe.de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich gemacht.
Neuss, im Mai 2018
RheinLand Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand