RIPAG Aktiengesellschaft
Remscheid
– Wertpapierkennnummer A0H1KF –
– ISIN DE000A0H1KF3 –
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 30.08.2018 um 9.00 Uhr im Kulturzentrum Klosterkirche (Minoritensaal), Klostergasse 8, 42897 Remscheid stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Anhangs für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Zu Tagesordnungspunkt 1 findet keine Abstimmung statt. |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Vergütung für das Jahr 2017 zu beschließen: Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beträgt EUR 5.000,00 zuzüglich einer auf die Aufsichtsratsvergütung etwa entfallenden Umsatzsteuer. Die Aufteilung der Vergütung regelt der Aufsichtsrat intern unter Wahrung der Regelung des § 10 Ziff. 1 der Satzung. |
5. |
Beschlussfassung über die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder Die Amtszeiten der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Andreas Uelhoff, Helmut Berz und Janet Nachtigall enden gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung vom 24.06.2013 mit dem Ende der Hauptversammlung am 30.08.2018. Daher ist eine Neuwahl aller Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung der RIPAG AG aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Wahl sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 101 Abs. 1 AktG durch die Hauptversammlung, da die Voraussetzungen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht erfüllt sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Andreas Uelhoff, Unternehmensberater, Hamburg, Herrn Helmut Berz, Unternehmer, Duisburg, und Frau Janet Nachtigall, High Quality Immobilien Limited, Goslar, für die Zeit vom Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2018 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 entscheidet, in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Herren Uelhoff und Berz sind bei der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglieder in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Andreas Uelhoff Helmut Berz Janet Nachtigall |
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 23.08.2018 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse:
GFEI Aktiengesellschaft
c/o RIPAG AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0)511 – 47402319
E-Mail: hv@gfei.de
bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen.
Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 09.08.2018 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 23.08.2018 zugehen.
Auch nach erfolgter Anmeldung können Aktionäre über ihre Aktien weiterhin frei verfügen.
Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben zu lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
GFEI Aktiengesellschaft
c/o RIPAG AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0)511 – 47402319
E-Mail: hv@gfei.de
Bis zum Ablauf des 15.08.2018 unter vorstehender Adresse ordnungsgemäß eingegangene mitteilungspflichtige Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse
www.ripag.de
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder verspätet eingegangene Anträge werden für eine Veröffentlichung nicht berücksichtigt.
Unterlagen
Der Jahresabschluss 2017 mit dem Anhang und der Bericht des Aufsichtsrates können während der üblichen Geschäftszeiten ausschließlich bei der
RIPAG AG
Zweigertstraße 43
45130 Essen
eingesehen werden.
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen an den Vorstand richten möchten, können diese Fragen selbstverständlich schon vor der Hauptversammlung schriftlich, per Fax oder per E-Mail
GFEI Aktiengesellschaft
c/o RIPAG AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0)511 – 47402319
E-Mail: hv@gfei.de
ankündigen.
Dies wird eine schnelle Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung erleichtern.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter:
http://www.ripag.de/datenschutz
Essen, im Juli 2018
RIPAG Aktiengesellschaft
– Der Vorstand –