RiskDirect AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

RiskDirect AG

Bremen

– WKN A0B9VF –

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am 21.12.2018 um 9.00 Uhr in der Hollerallee 22, 1. OG, 28209 Bremen, stattfindenden Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Wahlen zum Aufsichtsrat

Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben ihren Rücktritt erklärt. Es wird vorgeschlagen, bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, anstelle der ausgeschiedenen Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen: Sam Winkel, Vorstand der Advisia eG, Son Servera, Alexander Landgraf-Meltzer, selbst. Kaufmann, Burgdorf, Felix Kasten, selbst. Kaufmann, Bremen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96, 101 AktG ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

2

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Es wird vorgeschlagen, die Firma und den Gegenstand des Unternehmens zu ändern:

a) § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Die Firma der Gesellschaft lautet: Directa AG.“

b) § 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Der Gegenstand des Unternehmens besteht darin, als Holdinggesellschaft Beteiligungen an einem oder mehreren anderen Unternehmen zu halten und durch Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen, Beteiligungen oder andere Rechtsträger und Vermögensmassen jeweils eine Geschäftsstrategie zu verfolgen, den langfristigen Wert dieser zu fördern sowie die Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte mit Ausnahme von allen eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten.“

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 17.12.2018 bei der Gesellschaft in Textform (Buntentorsteinweg 154A, 28201 Bremen, Fax: 0421/5769943, E-Mail: info@riskdirect.de) angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 30.11.2018 beziehen und der Gesellschaft in Textform bis zum Ablauf des 17.12.2018 zugehen. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http://www.riskdirect.de

zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht börsennotiert im Sinne des § 3 Absatz 2 AktG. Soweit die Gesellschaft im Rahmen dieser Einberufung Inhalte mit aufgenommen hat, die gesetzlich nur für börsennotierte Gesellschaften im Sinne des Aktiengesetzes rechtlich zwingend sind, so erfolgen die entsprechenden Angaben freiwillig und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Bremen, im November 2018

Der Vorstand

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