RiskDirect AG – Erweiterung der Tagesordnung der Hauptversammlung 2018

RiskDirect AG

Bremen

– WKN A0B9VF –

Erweiterung der Tagesordnung

Der Gesellschaft ist von der Questos AG, München, ein Antrag zur Erweiterung der Tagesordnung der nächsten stattfindenden Hauptversammlung zugegangen. Gemäß § 122 Abs. 2 AktG wird die Tagesordnung der am 21.12.2018 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:

3

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Es wird vorgeschlagen, den folgenden Beschluss zu fassen:

a)
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit EUR 350.000,00, eingeteilt in 350.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie, wird um bis zu EUR 3.000.000,00 auf bis zu EUR 3.350.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie (die „Neuen Aktien“) gegen Sacheinlagen erhöht.

Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt EUR 1,00. Die Differenz zwischen dem Ausgabebetrag der Neuen Aktien und dem Einbringungswert des Sacheinlagegegenstands soll der Kapitalrücklage gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB zugewiesen werden.

b)
Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 gewinnberechtigt.

c)
Das Bezugsrecht der Aktionäre der Riskdirect AG ist ausgeschlossen. Die Neuen Aktien werden zum Zweck des Erwerbs von bis zu 1.550.000 Stückaktien der Brandfortrend AG mit Sitz in Erfurt, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 513124 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Brandfortrend AG in Höhe von insgesamt EUR bis zu 1.550.000,00, was einer Beteiligung in Höhe von bis zu 100 % am Grundkapital der Brandfortrend AG entspricht, ausgegeben.

d)
Zur Zeichnung der Neuen Aktien wird ausschließlich der Alleinaktionär der Brandfortrend AG, Herr Peter Schmidt, Nonnenstieg 35, 35075 Göttingen, zugelassen. Als Gegenstand der Sacheinlage hat er die von ihm gehaltenen 1.550.000 Stückaktien der Brandfortrend AG mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Brandfortrend AG von insgesamt EUR 1.550.000,00 in die Gesellschaft einzubringen.

e)
Der Vorstand ist berechtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

Der Bericht gemäß § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts wird der Hauptversammlung wie gesetzlich vorgesehen zugänglich gemacht.

4

Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre

Es wird vorgeschlagen, den folgenden Beschluss zu fassen: Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu € 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital in Höhe von € 1,00 je Stückaktie gegen Bareinlagen erhöht. Der Bezugspreis wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt. Die neuen Aktien sind ab dem 1.1.2018 gewinnberechtigt. Den Aktionären steht das gesetzliche Bezugsrecht zu, wobei die Durchführung der Kapitalerhöhung vollständig oder teilweise gemäß § 186 Abs. 5 AktG erfolgen kann. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung einschließlich des Bezugspreises festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung zu ändern.

 

Bremen, im November 2018

Der Vorstand

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