RM Rheiner Management AG – Hauptversammlung 2018

Köln

Wertpapierkenn-Nummer 701 870

ISIN DE 0007018707

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der

am Mittwoch, 29. August 2018, um 11.00 Uhr

im „Haus am See“, Spiegelsalon, Bachemer Landstraße 420, 50935 Köln, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von € 350.699,01 in die Gewinnrücklagen einzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

6.

Neuwahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder Herr Hans Rudi Küfner, Herr Karl-Heinz Berchter und Herr Bernd Reeker endet gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, also jeweils mit dem Schluss der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt daher eine Neuwahl sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats für die Zeit nach Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung vor.

Der Aufsichtsrat schlägt hierzu folgende Personen vor:

a) Herrn Hans Rudi Küfner, Geschäftsführer der R.K.I. GmbH, Remscheid

Herr Küfner gehört den folgenden weiteren gesetzlich zu bildendenden Aufsichtsräten an:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Babylon Capital AG, Frankfurt

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Horus AG, Köln

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Value-Holdings International AG, Gersthofen

b) Herrn Karl-Heinz Berchter, Geschäftsführer der VM Consulting GmbH, Düsseldorf

Herr Berchter gehört den folgenden weiteren gesetzlich zu bildendenden Aufsichtsräten an:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Franz Röhrig Wertpapierhandelsgesellschaft AG, Frankfurt am Main

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wohnungsgesellschaft des Rheinischen Handwerks AG, Köln

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG, Köln

Mitglied des Aufsichtsrats der Esterer AG, Altötting

c) Herrn Bernd Reeker, Geschäftsführer der Reeker Beteiligungs GmbH, Meerbusch

Herr Reeker gehört dem folgenden weiteren gesetzlich zu bildendenden Aufsichtsrat an:

Mitglied des Aufsichtsrates der GSC Holding AG, Düsseldorf

Keiner der vorgeschlagenen Herren ist Mitglied eines einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums eines Wirtschaftsunternehmens.

Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung unserer Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bei der Gesellschaft anmelden. Als Nachweis des Aktienbesitzes reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (8. August 2018, 0:00 Uhr (MESZ) – sogenannter „Nachweisstichtag“) beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse bis spätestens 22. August 2018, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen:

RM Rheiner Management AG
c/o Bankhaus Neelmeyer AG
FMS CA/CS
Am Markt 14-16
28195 Bremen
Telefax: 04 21/ 3 60 31 53
E-Mail-Adresse: hv@neelmeyer.de

Nach Eingang ihrer Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um deren rechtzeitigen Erhalt sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind die fristgemäße Anmeldung und der rechtzeitige Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126 b BGB). Zur Erteilung einer Vollmacht kann das Formular verwendet werden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. Das Erfordernis der Textform gilt nicht im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Unternehmen (§ 135 AktG), eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. Hier sind jedoch möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch unter der E-Mail Adresse vollmacht@rheiner-management.de elektronisch übermittelt werden.

Jeder Aktionär der Gesellschaft ist gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG berechtigt, der Gesellschaft Gegenanträge gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge zur Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs und (bei Gegenanträgen) zugänglich zu machender Begründungen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.rheiner-management.de/gegenantraege

veröffentlichen. Dabei werden die bis zum

14. August 2018, 24:00 Uhr (MESZ)

unter der folgenden Adresse eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge berücksichtigt:

RM Rheiner Management AG
HV-Stelle
Friesenstraße 50
50670 Köln
Telefax: 02 21 – 8 20 32 30
E-Mail: info@rheiner-management.de

Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns finden sich im Internet unter

www.rheiner-management.de/berichte.aspx

und können dort eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf € 220.000,00 und die Anzahl von Stückaktien auf 220.000 mit ebenso vielen Stimmen.

DATENSCHUTZ

Seit dem 25. Mai 2018 gelten europaweit neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sind in unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.rheiner-management.de/hauptversammlung.aspx

zur Verfügung gestellt. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

 

Köln, im Juli 2018

RM Rheiner Management AG

Der Vorstand

 

Hinweis zur Hauptversammlung:

Der Einlass in den Versammlungsraum erfolgt ab 10:30 Uhr. Auf eine Bewirtung vor und nach der Hauptversammlung wird verzichtet.

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