Roggenkamp Organics AG – Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts der Aktionäre der Roggenkamp Organics AG

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts der Aktionäre der Roggenkamp Organics AG

Roggenkamp Organics Aktiengesellschaft

Herzebrock-Clarholz

Nachstehende Bezugsaufforderung richtet sich ausschließlich an die Aktionäre und stellt kein öffentliches Angebot von Aktien dar.

Aufforderung zur Ausübung des Bezugsrechts

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31.07.2015 und nach § 4 Absatz 8 der Satzung der Roggenkamp AG in der Fassung der Eintragung vom 26.08.2015 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31.07.2020 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 46.409,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 46.409 neuen, auf den Namen lautende vinkulierten Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von 1 EUR pro Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2015).

Der Vorstand ist zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.

Schließlich ist der Vorstand ermächtigt, die übrigen Bedingungen der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, des Inhalts der Aktienrechte sowie die Bedingungen der Aktienausgabe nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten neuen Aktien ihrerseits zum beschlossenen Ausgabebetrag Zeichnen und beziehen können.

Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand der Roggenkamp Organics Aktiengesellschaft am 01.10.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 01.10.2015 beschlossen, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital zu erhöhen. Das derzeit im Handelsregister eingetragenen Grundkapital der Gesellschaft von 92.819,00 EUR Euro wurde zwischenzeitlich durch Ausnutzung des bedingten Kapitals durch Ausgabe junger Aktien in Höhe von 15.000,00 Euro auf 107.819,00 Euro außerhalb des Handelsregisters erhöht. Dieses erhöhte Grundkapital von 107.819,00 soll laut vorgenanntem Beschluss des Vorstandes mit Genehmigung des Aufsichtsrates um bis zu 5.000,00 Euro auf bis zu 112.819,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 5.000 neuen auf den Namen lautenden vinkulierten Stückaktien im Nennbetrag von je 1,00 Euro gegen Bareinlage zzgl. eines Aufgeldes in Höhe von 39,00 € je Aktien zum Gesamtausgabebetrag von 40,00 Euro je Aktie erhöht werden. Das entspricht 4.000 % des Nennbetrages.

Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde für Spitzenbeträge durch den Vorstandsbeschluss vom 01.10.2015 unter Zustimmung des Aufsichtsrates vom 01.10.2015 ausgeschlossen. Damit wird die Abwicklung der Aktienausgabe erleichtert. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge dagegen erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung der Aktienausgabe.

Die neuen Aktien sind ab dem 01.01.2015 voll gewinnberechtigt.

Den Aktionären der Gesellschaft werden die Aktien entsprechend ihrem gesetzlichen Bezugsrecht in der Zeit

vom 08.10.2015 bis 23.10.2015 einschließlich

im Verhältnis 21,5638 : 1 zum Bezug angeboten, d.h. jeder Aktionär ist im Rahmen seines Bezugsrechts berechtigt, für je 21,5638 alte Aktien eine neue Aktie zu beziehen.

Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb der genannten Frist unter Benutzung der mit Aktionärsbrief übersandten Formulare „Erklärung über die Bezugsrechtsausübung“ und „Zeichnungsschein – Gesetzliches Bezugsrecht – Genehmigtes Kapital I/2015“ (Erst- und Zweitschrift) geltend zu machen; beide Formulare sind auch bei der Gesellschaft – Roggenkamp Organics AG, Daimlerstraße 6-8, 33442 Herzebrock-Clarholz, Deutschland erhältlich und werden den Aktionären auf Wunsch übermittelt. Die Geltendmachung ist an die Gesellschaft zu senden.

Die Ausübung des Bezugsrechts ist nur wirksam, wenn der Bezugspreis (Ausgabepreis) von 1,00 Euro zzgl. 3.900 % Agio in Höhe von 39,00 Euro, mithin 40,00 Euro in voller Höhe spätestens bis zum 05.11.2015 auf das Konto der Gesellschaft bei der Münsterländische Bank Thie & Co., IBAN: DE85 4003 0000 3492 7459 01, BIC: MLBKDE3MXXX, in bar eingezahlt wird, wobei es auf den rechtzeitigen Geldeingang auf dem genannten Konto ankommt. Der Bezug der neuen Aktien ist provisionsfrei. Gemäß § 4 Absatz 4 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ausgeschlossen.

Soweit der Gesellschaft Aktien aus nicht ausgeübten Bezugsrechten oder aufgrund frei werdender Spitzenbeträge zur Verfügung stehen, wird allen Aktionären über ihr gesetzliches Bezugsrecht hinaus und ausgewählten Dritten ein Bezug weiterer Aktien – ohne die Garantie der Zuteilung – zu gleichen Ausgabebedingungen angeboten.

Zeichnungen über das gesetzliche Bezugsrecht hinaus sind ebenfalls spätestens zum 23.10.2015 unter Verwendung eines separaten Zeichnungsscheins möglich. Dafür ist das mit dem Aktionärsbrief übersandte Formular „Zeichnungsschein – Überzeichnung – Genehmigtes Kapital I/2015“ (Erst- und Zweitschrift) zu verwenden. Dieses Formular ist auch bei der Gesellschaft – Roggenkamp Organics AG, Daimlerstraße 6-8, 33442 Herzebrock-Clarholz, Deutschland erhältlich und wird auf Wunsch übermittelt. Es werden nur Zeichnungsscheine berücksichtigt, die der Gesellschaft bis zum 23.10.2015 (einschließlich) zugehen.

Sollten der Gesellschaft Aktien aus nicht ausgeübten Bezugsrechten oder aufgrund von etwaigen freien Spitzenbeträgen zur Verfügung stehen und/oder es zu einer Überzeichnung kommen, wird die Gesellschaft eine Zuteilung der Aktien an überzeichnende Aktionäre nach vorheriger Berücksichtigung des Bezugsrechts der übrigen Aktionäre nach billigem Ermessen vornehmen. Die Ausübung des Bezugsrechts und die wirksame Zeichnung setzen voraus, dass die Bareinlage bis zum 05.11.2015 gezahlt wird. Entscheidend ist der rechtzeitige Geldeingang auf dem in den Zeichnungsscheinen angegebenen Kapitalerhöhungssonderkonto. Der Vorstand teilt den zeichnenden Aktionären das Ergebnis der Aktienzuteilung bis zum 28.10.2015 (Tag der Absendung) mit. Mit der Bestätigung der Aktienzuteilung wird der Zeichnungsvertrag wirksam.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung wird unmittelbar nach Ablauf der Bezugsfrist zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet. Die Handelsregisteranmeldung kann unter Umständen einige Wochen in Anspruch nehmen, wodurch sich das Wirksamwerden der Kapitalerhöhung entsprechend verzögern kann. Die Zeichnung ist unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens bis zum 31.01.2016 in das Handelsregister eingetragen worden ist.

 

Herzebrock-Clarholz, den 02.10.2015

Stefan Roggenkamp, Vorstand

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