Roth & Rau AG – Hauptversammlung 2015 _ Berichtigung der Veröffentlichung vom 16.07.2015

Aufgrund eines Versehens des Verlages wurde die Einladung nicht korrekt wiedergegeben. Dies wird hiermit berichtigt.

Roth & Rau AG
Hohenstein-Ernstthal
WKN: A0JCZ5

ISIN: DE000A0JCZ51

ISIN: DE000A161NE5

ISIN: DE000A161PR2

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 26. August 2015, um 10:00 Uhr (MESZ) bei der Roth & Rau AG, An der Baumschule 6–8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, stattfindenden Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014 sowie des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2014.

Diese Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Roth & Rau AG, An der Baumschule 6–8, 09337 Hohenstein-Ernstthal, und im Internet unter der Adresse http://www.roth-rau.com/hauptversammlung eingesehen werden. Außerdem werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert.
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PriceWaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
5.

Beschlussfassung über die Namensänderung der Roth & Rau AG

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

㤠1 Firma und Sitz

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:
Meyer Burger (Germany) AG“

Weitere Angaben zur Einberufung

Bedingungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden und rechtzeitig die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Aktien mit der ISIN DE000A0JCZ51 sowie Aktien mit der ISIN DE000A161NE5 (zum Verkauf eingereichte Aktien der Roth & Rau AG im Sinne des Erwerbsangebots der MBT Systems GmbH, Zülpich, vom 9. Juni 2015) und Aktien mit der ISIN DE000A161PR2 (zum Verkauf eingereichte Aktien der Roth & Rau AG im Sinne der Verlängerung des Erwerbsangebots der MBT Systems GmbH, Zülpich, vom 8. Juli 2015) werden für Zwecke der Anmeldung und der Teilnahme an der Hauptversammlung gleich behandelt. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts erfolgt durch Nachweis des Anteilsbesitzes. Als Nachweis des Anteilsbesitzes reicht eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des in- oder ausländischen depotführenden Instituts aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 05. August 2015 (00:00 Uhr MESZ) (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung sowie der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 19. August 2015 unter der nachstehend genannten Adresse zugehen:

Roth & Rau AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für Wahlvorschläge nicht erforderlich ist, und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse http://www.roth-rau.com/hauptversammlung zugänglich gemacht, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf (24:00 Uhr MESZ) des 11. August 2015 unter der Adresse:

Roth & Rau AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (0) 89 210 27 298

zugehen und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach § 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind.

Hohenstein-Ernstthal, im Juli 2015

Roth & Rau AG

Der Vorstand

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