RUWO Beteiligungs Aktiengesellschaft – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

RUWO Beteiligungs Aktiengesellschaft

Schwalmtal

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, den 07. Juni 2018, im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom gleichen Tag, frühestens jedoch um 15:00 Uhr, in den Räumen der LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Mevissenstraße 15, 50668 Köln, Deutschland, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2018, 24.00 Uhr, aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.

Beschluss über die Bestellung der Abwickler

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Das bisherige Vorstandsmitglied, Herr Wolfgang Appelrath, Baesweiler, wird zum Abwickler bestellt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechtes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung wird jeder Aktionär zugelassen, der über stimmberechtigte Aktien verfügt. Die Aktien der Gesellschaft sind nicht verbrieft. Soweit Aktionäre Aktien bei der Gesellschaft gezeichnet haben, ist die Aktionärsstellung der Gesellschaft hiernach bekannt. Soweit Aktien übertragen wurden und die Übertragung der Aktien der Gesellschaft noch nicht angezeigt wurde, kann der Nachweis der Aktionärsstellung durch eine lückenlose Kette von schriftlichen Abtretungserklärungen geführt werden.

Zur Erleichterung der organisatorischen Vorbereitungen bitten wir um eine Mitteilung der Teilnahmeabsicht spätestens bis zum 30. Mai 2018, 24.00 Uhr an folgende Anschrift:

RUWO Beteiligungs Aktiengesellschaft
c/o LLR Legerlotz Laschet und Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Mevissenstraße 15
50668 Köln
Fax.: +49 (221) 55400191

Die Mitteilung der Teilnahmeabsicht ist keine Voraussetzung für die Teilnahme.

Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind ebenfalls an die vorstehende Adresse zu richten.

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechtes durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden.

 

Schwalmtal im Mai 2018

RUWO Beteiligungs Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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