Scherzer & Co. Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

von Red. LG

Artikel

Scherzer & Co. Aktiengesellschaft

Köln

ISIN DE 000 694 280 08/WKN 694 280

Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung 2017

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung
am

am Montag, dem 29. Mai 2017, um 11:00 Uhr
im
Lindner Hotel City Plaza,
Magnusstraße 20, 50672 Köln
ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 2.232.728,52 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung einer Dividende in Höhe von EUR 0,05 je für das Geschäftsjahr 2016 dividendenberechtigter Stückaktie, damit insgesamt EUR 1.497.000,00.

b)

Einstellung in die Gewinnrücklagen: EUR 735.728,52.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Formhals Revisions- und Treuhand-GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 51688 Wipperfürth, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu bestellen.

6.

Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Nach § 10 Abs. 2 der Satzung der Scherzer & Co. AG endet die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats mit dem Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung. Demnach endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist somit neu zu wählen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Satzung ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen und besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind durch die Hauptversammlung zu wählen. Die Hauptversammlung ist dabei an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab dem Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2017 folgende Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Dr. Stephan Göckeler, Bad Honnef, Rechtsanwalt. Herr Dr. Göckeler gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Mitglied des Aufsichtsrats der burgbad AG, Schmallenberg,

Mitglied des Aufsichtsrats der Convotis AG, Frankfurt am Main.

Herrn Rolf Hauschildt, Düsseldorf, Kaufmann, Geschäftsführer der VM Value Management GmbH, Düsseldorf. Herr Hauschildt gehört folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der GERMANIA-EPE AG, Gronau,

Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Solventis AG, Mainz,

Mitglied des Aufsichtsrats der ProAktiva Vermögensverwaltung AG, Hamburg,

Mitglied des Aufsichtsrats der Allerthal-Werke AG, Köln.

Herrn Dr. Dirk Rüttgers, München, Vermögensverwalter, Geschäftsführer der Silvius Dornier Verwaltungsgesellschaft mbH, München, Vorstand der Do Investment AG, München und Mitglied des Beirats der Silvius Dornier Holding GmbH, München. Herr Dr. Rüttgers gehört keinen weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten an.

Die Wahl erfolgt jeweils für die Dauer von drei Jahren, so dass die Amtszeit jeweils mit dem Schluss der dritten auf die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung endet.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts weisen die Aktionäre nach, indem sie der Gesellschaft einen in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut erstellten Nachweis über den Anteilsbesitz vorlegen. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. den 8. Mai 2017, 00:00 Uhr (MESZ), beziehen.

Die vorgenannte Anmeldung und der vorgenannte Nachweis müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis zum Ablauf des 22. Mai 2017 zugehen:

Scherzer & Co. AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
oder per Telefax: +49 (0) 89 210 27 289
oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de

Eintrittskarten für die Hauptversammlung werden den Aktionären übersandt, nachdem sie sich ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet und ihren Aktienbesitz nachgewiesen haben. Um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, die eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigten, sich frühzeitig anzumelden.

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Vollmacht bedarf der Schriftform, sofern sie nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt wird; eine solche Vollmachterklärung muss lediglich nachprüfbar festgehalten werden. In einem derartigen Fall werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer ggf. von ihm geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Auch wenn sich der Aktionär in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt, muss er sich nach den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und seinen Anteilsbesitz nachweisen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft bis auf einen Bevollmächtigten alle anderen zurückweisen.

Nach § 126 Abs. 1, § 127 AktG zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden im Internet unter

www.scherzer-ag.de/hauptversammlung.aspx

veröffentlicht, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. spätestens mit Ablauf des 14. Mai 2017, bei der Scherzer & Co. AG, Friesenstraße 50, 50670 Köln, Telefax: (0221) 8 20 32-30, E-Mail: info@scherzer-ag.de eingegangen sind.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Bericht des Aufsichtsrats können im Internet unter

www.scherzer-ag.de/geschaeftsbericht.aspx

abgerufen werden.

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in insgesamt 29.940.000 Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Sämtliche Aktien sind stimmberechtigt.

 

Köln, im April 2017

Scherzer & Co. AG

DER VORSTAND

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