Schöck Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Schöck Aktiengesellschaft

Baden-Baden

 

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Schöck Aktiengesellschaft mit Sitz in Baden-Baden ein.

Termin: 22. Juli 2016, 15:00 Uhr
Ort: Raum Rheintal, Gebäude A,
Schneidweg 8, 76534 Baden-Baden

Zur Vorbereitung senden wir den Aktionären den Geschäftsbericht für das Jahr 2015 zu.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses, der Berichte über die Lage der Schöck AG und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand der Schöck Aktiengesellschaft, Baden-Baden, schlägt der Hauptversammlung am 22.07.2016 vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2015 wie folgt zu verwenden:

1. Dividende an die Aktionäre 3.479.528,00
2. Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00
3. Vortrag auf neue Rechnung 74.159.091,45
4. Bilanzgewinn 77.638.619,45

Die Dividende an die Aktionäre entspricht einer Dividende von 2,60 Euro pro Stückaktie. Das Grundkapital von 3.425.000,00 Euro ist in voller Höhe dividendenberechtigt.

Die Dividende wird am 1. August 2016 ausbezahlt.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Kanzlei Hammer & Sozien, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus Baden-Baden, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die bei Beginn der Hauptversammlung im Aktienbuch der Schöck AG als Aktionäre eingetragen sind.

Für den Fall, dass ein Aktionär an der Hauptversammlung persönlich nicht teilnehmen kann und eine andere Person mit der Ausübung des Stimmrechts beauftragen möchte, ist ein Formblatt für eine entsprechende Vollmacht auszufüllen. Diese Vollmacht ist bis zum 10. Juli 2016 im Sekretariat des Vorstandes einzureichen oder bei Beginn der Hauptversammlung vorzulegen.

Im Sekretariat des Vorstandes der Schöck AG werden ab dem 20. Juni 2016 folgende Unterlagen für das Geschäftsjahr 2015 ausgelegt:

– Jahresabschluss der Schöck AG
– Lagebericht der Schöck AG
– Bericht des Aufsichtsrates
– Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns
– Konzernabschluss der Schöck AG
– Konzernlagebericht der Schöck AG
– Geschäftsbericht

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Schöck AG

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