Schulte-Schlagbaum Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Schulte-Schlagbaum Aktiengesellschaft
Velbert
Wertpapier-Kenn-Nummer: 719 000

Einladung zur Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre
zur 114. ordentlichen
Hauptversammlung ein.

Mittwoch, den 10. Juni 2015 um 11.00 Uhr,
in der Stadthalle am Johannisberg Wuppertal,
Johannisberg 40,
42103 Wuppertal-Elberfeld.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des Lageberichts (einschließlich Konzernlagebericht) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 873.721,14 eine Dividende von EUR 11,– je Stückaktie auf das um die eigenen Aktien verminderte Kapital zu zahlen und den restlichen Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
a) dem Vorstand
b) dem Aufsichtsrat
Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUCONSULTA Döbbeler & Partner GmbH, Essen, zu Abschlussprüfern zu bestellen.

5. Verschiedenes

Hauptversammlungsrelevante Informationen

Folgende Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Nevigeser Straße 100–110, 42553 Velbert, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Sie werden auch während der ordentlichen Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. Abschriften werden jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos übersandt:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014, Konzernabschluss, Lagebericht des Vorstandes (einschließlich Konzernlagebericht) und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 sowie Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 16 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der ordentlichen Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 3. Juni 2015 (letzter Anmeldetag) unter der Adresse Schulte-Schlagbaum AG c/o Deutsche Bank AG, Securities Production – General Meetings – Postfach 20 01 07, 60605 Frankfurt am Main, Fax: +49 (0) 69 12012 – 86045, E-Mail: wp.hv@db-is.com, zugehen.

Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Dazu bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das depotführende Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut. Dieser hat sich auf den Beginn des 20. Mai 2015 zu beziehen (Legitimationstag) und muss der in der Einberufung bestimmten Stelle spätestens bis zum Ablauf des 3. Juni 2015 (letzter Berechtigungsnachweistag) zugehen.

Gemäß § 123 Abs. 3 Satz 6 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur derjenige als Aktionär, der den Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht erbracht hat. Die Gesellschaft kann daher solchen Aktionären, die den Nachweis nicht oder nicht fristgemäß erbracht haben, die Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts verweigern. Die Aktien werden nach erfolgter Anmeldung zur ordentlichen Hauptversammlung nicht gesperrt, sondern bleiben frei handelbar. Veräußerungen nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Befugnis zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind umgekehrt nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss in diesem Fall entweder am Tag der ordentlichen Hauptversammlung vorgewiesen oder der Gesellschaft an folgende Adresse übermittelt werden: Schulte-Schlagbaum AG, Nevigeser Straße 100–110, 42553 Velbert, Fax: +49 (0)2051 20 86-66, E-Mail: sag@sag-schlagbaum.com.

Velbert, im April 2015

Schulte-Schlagbaum AG

Der Vorstand

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