SCHWARZMEER UND OSTSEE Versicherungs-Aktiengesellschaft S O V A G – Hauptversammlung 2018

SCHWARZMEER UND OSTSEE Versicherungs-Aktiengesellschaft SOVAG

Hamburg

Einladung zur Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionärinnen,. sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie herzlich zu der am

17. Dezember 2018, 09.00 Uhr

in den Räumen von Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dammtorstraße 12, 20354 Hamburg,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Einziger Punkt der Tagesordnung

Zustimmung zum Abschluss von Amendment Agreements zum Portfolio Transfer Agreement und zum Loss Portfolio Transfer Agreement

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

„Die Hauptversammlung stimmt den Amendment Agreements zum Portfolio Transfer Agreement und zum Loss Portfolio Transfer Agreement zu. Redaktionelle Änderungen sind unbeachtlich.“

Die Amendment Agreeements zum Portfolio Transfer Agreement und zum Loss Portfolio Transfer Agreement wird vor der Hauptversammlung allen Aktionären per Post zur Verfügung gestellt und während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

Weitere Angaben

Bitte beachten Sie: nur schriftlich legitimierte Vertreter dürfen sich im Namen der Aktionäre an der Stimmabgabe bei der Hauptversammlung beteiligen.

Wenn Sie nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen wollen oder können, können Sie eine dritte Person bevollmächtigen, Ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung für Sie auszuüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Etwaige Gegenanträge gemäß § 126 AktG und Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG senden Sie bitte der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift zu.

SCHWARZMEER UND OSTSEE
Versicherungs-Aktiengesellschaft SOVAG
Große Elbstraße 14, 22767 Hamburg
E-Mail: s.sakunts@sovag.net

Etwaige Anträge zur Tagesordnung sowie Wahlvorschläge von Aktionären und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge von Aktionären brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht werden, wenn diese mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft zugehen und den gesetzlichen Bedingungen entsprechen. Im Hinblick auf die kurze Einladungsfrist wird die Gesellschaft auch später eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge bekanntmachen, sofern diese im Übrigen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

 

Hamburg, im Dezember 2018


SCHWARZMEER UND OSTSEE Versicherungs-Aktiengesellschaft SOVAG

Der Vorstand

Comments are closed.