SCS Standard Computersysteme Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

SCS Standard Computersysteme Aktiengesellschaft

Hamburg

WKN 516 180 (Stammaktien), 516 183 (Vorzugsaktien)
ISIN DE 0005161806 (Stammaktien), DE 0005161830 (Vorzugsaktien)

Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, den 17. Februar 2017, 11:00 Uhr
im Hotel Courtyard by Marriott Hamburg Airport,
Flughafenstraße 47, 22415 Hamburg,
eingeladen.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016

2.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

3.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Nach §§ 95, 101 AktG in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Satzung setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Das Mitglied des Aufsichtsrates Dieter Wopen hat zum Ablauf der Hauptversammlung am 17.02.2017 die Niederlegung seines Mandates erklärt. Für ihn ist daher gemäß § 6 Absatz 2 der Satzung ein neues Aufsichtsratsmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Markus Speckenbach, Vorstand MK- Kliniken AG, Hamburg

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

 

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 10. Februar 2017 bei der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder an nachstehender Stelle hinterlegen:

SCS Standard Computersysteme AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung bei einem Notar, bei einem Kreditinstitut oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die hierüber auszustellende Bescheinigung, welche die Anzahl der hinterlegten Stücke nach Gattung zu bezeichnen hat, bis zum 10. Februar 2017 bei der Gesellschaft, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg, einzureichen.

Anträge oder Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: SCS Standard Computersysteme AG „Hauptversammlung 2017“, Alsterkrugchaussee 283, 22297 Hamburg.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden im Internet unter www.scs-ag.de veröffentlicht.

Neben der persönlichen Stimmrechtsausübung kann jeder Aktionär sein Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.

 

Hamburg, im Januar 2017

SCS Standard Computersysteme Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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