Sedlbauer Aktiengesellschaft-Hauptversammlung

Sedlbauer Aktiengesellschaft

Grafenau

WKN 722 460
ISIN DE0007224602

Einladung an unsere Aktionäre

Wir laden Sie zu unserer ordentlichen

HAUPTVERSAMMLUNG

ein. Sie findet am Dienstag, 29. Juli 2014, 10:30 Uhr, im Firmengebäude der Sedlbauer AG, Wilhelm-Sedlbauer-Str. 2, in 94481 Grafenau (Industriegebiet Reismühle), statt.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen und zwar für die nachstehend genannten Zeiträume:

Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. univ. Bernhard Wagner, Vorstand, 01.01.–31.12.2013
Dipl.-Kfm. univ. Rudolf Schmalhofer, Vorstand, 01.09.–31.12.2013
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen und zwar für die nachstehend genannten Zeiträume:

Dipl.-Ing. Eduard Wanzke, Vorsitzender, 01.01.–31.12.2013
Christian Wanzke, stellv. Vorsitzender, 01.01.–31.12.2013
Otto Schreiner, Arbeitnehmervertreter, 01.01.–31.12.2013
4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG, Eggenfelden, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am Dienstag, den 08. Juli 2014, 00:00 Uhr (Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss zusammen mit einem vom depotführenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes mindestens sechs Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, d. h. spätestens am Dienstag, dem 22. Juli 2014, 24:00 Uhr, bei der nachstehend genannten Anmeldestelle zugehen. Für die Anmeldung und den Nachweis genügt die Textform (§ 126 b BGB); sie müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein.

Anmeldestelle:

Sedlbauer AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM
80311 München
Fax: +49 89 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und haben auch kein Stimmrecht. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten ausüben lassen, allerdings nicht in dessen eigenem Namen. Für die Bevollmächtigung stellen wir, auch für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht, die notwendigen Formulare unter http://www.sedlbauer.de/de/unternehmen/ir-investor-relations/hauptversammlung.html zur Verfügung. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann auch elektronisch an investor.relations@sedlbauer.de übermittelt werden.

Dies setzt ebenfalls die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs gemäß den oben beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen und den fristgerechten Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bedingungen voraus.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Zusätzlich haben die Antragsteller nachzuweisen, dass sie im Zeitpunkt des Ergänzungsverlangens seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, also seit Dienstag, 29. April 2014, 00:00 Uhr, über die erforderliche Mindestaktienzahl verfügen und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über den Antrag halten werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Instituts aus.

Das Verlangen muss bis spätestens 24 Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 04. Juli 2014 (24:00 Uhr), der Gesellschaft unter folgender Adresse zugegangen sein:

E-Mail: investor.relations@sedlbauer.de
Fax: +49 8552 41-245
Post: Sedlbauer AG
Wilhelm-Sedlbauer-Straße 2
94481 Grafenau

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Anträge von Aktionären gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge von Aktionären gem. § 127 AktG

Anträge oder Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

E-Mail: investor.relations@sedlbauer.de
Fax: +49 8552 41-245
Post: Sedlbauer AG
Wilhelm-Sedlbauer-Straße 2
94481 Grafenau

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 4.680.000 Euro. Es ist eingeteilt in 180.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 180.000 Stimmrechte.

 

Grafenau, im Juni 2014

Sedlbauer AG

Der Vorstand

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