Seracell Pharma AG Rostock – Hauptversammlung

Seracell Pharma AG
Rostock
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 28. August 2014, 11.00 Uhr
in den Geschäftsräumen
der Kanzlei BMH Bräutigam & Partner, Schlüterstraße 37, 10629 Berlin, 3. Etage stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.

 


TAGESORDNUNG
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Die genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Schillingallee 68, Biomedizinisches Forschungszentrum, 18057 Rostock, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Anfrage wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden außerdem in der Hauptversammlung ausliegen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.
2.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 zu erteilen.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt die Gesamtzahl der von der Gesellschaft ausgegebenen (unverbrieften) Namensaktien und Stimmrechte 126.024. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
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Vertretung

In der Hauptversammlung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
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Anmeldeerfordernis

§ 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft sieht vor, dass sich Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder das Stimmrecht ausüben wollen, vor der Hauptversammlung anmelden müssen. Die Anmeldung hat gemäß § 14 Abs. 2 der Satzung schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Aufgrund der Ermächtigung des Vorstands in § 14 Abs. 3 der Satzung wird abweichend von der gesetzlichen Frist des § 123 Abs. 2 Satz 2 AktG festgelegt, dass die Anmeldung der Gesellschaft mindestens drei Tage vor der Versammlung zugehen muss, wobei der Tag des Zugangs gemäß § 123 Abs. 2 Satz 4 AktG nicht mitzurechnen ist.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des
24. August 2014

bei nachfolgend genannter Adresse angemeldet haben:

Seracell Pharma AG
Vorstand
Alte Jakobstraße 85/86
10179 Berlin
E-Mail: rochus.wegener@seracell.de
Telefax: +49 (30) 30877611
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Gegenanträge und Wahlvorschläge

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die vorstehende Adresse zu übersenden. Fristgerecht unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden wir unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG unverzüglich nach ihrem Eingang im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Rostock, im Juli 2014

Seracell Pharma AG

Der Vorstand

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