SHE Informationstechnologie AG – Hauptversammlung

SHE Informationstechnologie AG
Ludwigshafen
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
für das Geschäftsjahr 2013/2014

Sehr geehrter Aktionär,

ich, der Vorstand der SHE Informationstechnologie AG, Ludwigshafen, lade Sie als unseren Aktionär hiermit ein zu der
ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft am
Freitag, 21. November 2014, 11:00 Uhr,
bei der SHE Informationstechnologie AG
in den Besprechungszimmern 3.3.15, 3.3.17 und 3.3.19
Donnersbergweg 3, 67059 Ludwigshafen

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. März 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats
2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015
6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. März 2014 und des Berichts des Aufsichtsrats.
2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Der Jahresabschluss der SHE Informationstechnologie AG zum 31.03.2014 weist einen Bilanzgewinn von EUR 698.504,34 aus. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Bilanzgewinn 31.03.2013 884.501,49 €
Gewinnausschüttung für GJ 2012/2013 -425.808,00 €
Gewinnvortrag 458.693,49 €
Jahresüberschuss GJ 2013/2014 239.810,85 €
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 €
Bilanzgewinn 31.03.2014 698.504,34 €

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss für die Verwendung des Bilanzgewinns zu fassen:
Bilanzgewinn 31.03.2014 698.504,34 €
Ausschüttung an die Aktionäre durch Zahlung einer Dividende von EUR 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie (SHE-eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt)
-319.356,00 €
Verbleibender Bilanzgewinn 379.148,34 €
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung erteilt.
4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2013/2014 Entlastung erteilt.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014/2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dörner Edenhofer GmbH, Seckenheimer Landstraße 4, 68163 Mannheim, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014/2015 zu wählen.
6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Wahl zum Aufsichtsrat richtet sich nach § 96 Abs. 1 letzter Fall AktG in Verbindung mit § 100 Abs. 1 AktG. Der Aufsichtsrat setzt sich nur aus Mitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Laut § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. § 7 Abs. 3 der Satzung gestattet die Wahl von Ersatzmitgliedern.

Mit der Beendigung der anstehenden Hauptversammlung endet die Amtszeit des gegenwärtigen Aufsichtsrats. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats haben erklärt, neu zu kandidieren und für den Fall ihrer Wiederwahl die Wahl anzunehmen.

Wiederwahl der bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats

(1) Elmar Buschlinger, geb. 30.01.1958, Unternehmensberater, HighTech High-Touch, Esthal

(2) Ulrich Engelhardt, geb. 09.03.1960, Geschäftsführer, Engelhardt Capital GmbH, Mannheim

und

(3) Prof. Dr. Dr. Christian Wunderlin, geb. 17.02.1968, Unternehmensberater,

DiEnigma AG, Zullwil (Schweiz)

für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015/2016 beschließt,

und zugleich

Wahl von

Beate Engelhardt, geb. 10.06.1963, Verwaltungsfachwirtin, Engelhardt Capital GmbH, Mannheim

als Ersatzmitglied

für Elmar Buschlinger, Ulrich Engelhardt und Prof. Dr. Dr. Christian Wunderlin, wobei das Ersatzmitglied nachrückt, sobald eines dieser Aufsichtsratsmitglieder wegfällt, das Ersatzmitglied rückt außerdem jeweils nach, sobald ein Nachfolger für das weggefallene Aufsichtsratsmitglied bestellt worden und es aus dem Aufsichtsrat wieder ausgeschieden ist, wenn nunmehr eines der anderen vorstehend genannten Aufsichtsratsmitglieder wegfällt.

Die Vorgeschlagenen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen, Mitglieder des Aufsichtsrats unserer Gesellschaft zu sein.
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung

1.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Versammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am sechsten Tag vor der Versammlung bis 18:00 Uhr bei der Gesellschaft angemeldet haben (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).

Anmeldungen müssen daher spätestens bis Samstag, 15. November 2014, 18:00 Uhr bei der Gesellschaft eingehen.

Die Anmeldung zur Hauptversammlung am 21. November 2014 können Sie per Post (SHE Informationstechnologie AG, Donnersbergweg 3, 67059 Ludwigshafen), Fax (0621/5200-550) oder per E-Mail (nicole.ruedinger@she.net) senden.

2.
Ein Aktionär kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Bevollmächtigter kann auch eine Vereinigung von Aktionären sein. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden. Laut der Geschäftsordnung der Hauptversammlung verbleibt die Vollmacht bei der Gesellschaft.

Zusätzlicher Hinweis

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär eine Abschrift der Vorlagen.
Eventuelle Gegenanträge sind zu richten an: SHE Informationstechnologie AG
Donnersbergweg 3
67059 Ludwigshafen

Der Vorstand hofft, alle Aktionäre auf der Hauptversammlung begrüßen zu dürfen.

Ludwigshafen, 13. Oktober 2014

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