SHW AG – Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital

SHW AG
Aalen
ISIN: DE000A1JBPV9 (WKN A1JBPV)
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG – Ausgabe neuer Aktien –
(Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital)

Auf Grund der Beschlüsse des Vorstands der SHW AG (die „Gesellschaft“) vom 17. und 18. Februar 2015 ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 17. und 18. Februar 2015 die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2011 in § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um EUR 585.109,00 auf EUR 6.436.209,00 durchgeführt worden.

Dabei wurden 585.109 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der SHW AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bareinlage und Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2014 ausgegeben.

Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist am 18. Februar 2015 in das Handelsregister beim Amtsgericht Ulm (HRB 726621) eingetragen worden.

Das Grundkapital beträgt nunmehr EUR 6.436.209,00 und ist eingeteilt in 6.436.209 Stückaktien.

Aalen, den im Februar 2015

SHW AG

Der Vorstand

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