SinnerSchrader Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

SinnerSchrader Aktiengesellschaft

Hamburg

ISIN: DE0005141907
WKN: 514190

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 21. Januar 2016 um 10:00 Uhr im Ballsaal, Südtribüne FC St. Pauli, Heiligengeistfeld/Budapester Straße, 20359 Hamburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2014/2015, des gemeinsamen Lageberichts der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2014/2015, des Berichtes des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014/2015

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2014/2015 der SinnerSchrader Aktiengesellschaft in Höhe von 2.105.387,93 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von 0,12 € Dividende je Stückaktie: 1.385.131,68 €
Einstellung in die Gewinnrücklagen: 0,00 €
Gewinnvortrag: 720.256,25 €

Die SinnerSchrader Aktiengesellschaft hält eigene Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sofern und soweit die Gesellschaft eigene Aktien auch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns hält, wird der Beschlussvorschlag dahin gehend modifiziert werden, dass die auf die eigenen Aktien entfallenden Beträge ebenfalls auf neue Rechnung vorgetragen werden, d. h. den Gewinnvortrag entsprechend verändern. Derzeit hält die SinnerSchrader Aktiengesellschaft 194.711 eigene Aktien. Bei unveränderter Anzahl an eigenen Aktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Dividende würde sich die auszuschüttende Dividende um 23.365,32 € auf 1.361.766,36 € verringern und der Gewinnvortrag um denselben Betrag auf 743.621,57 € erhöhen.
Die Dividende ist ab dem 22. Januar 2016 zur Zahlung fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015/2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015/2016 die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Ludwig-Erhard-Straße 1, 20459 Hamburg, zu wählen.

II. Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft ausliegen werden, auf der Website der Gesellschaft unter www.sinnerschrader.ag unter der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ abrufbar:

Festgestellter Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015

Gebilligter Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015

Gemeinsamer Lagebericht der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns für das Geschäftsjahr 2014/2015

Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014/2015

Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2014/2015

Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft am 21. Januar 2016 zugänglich gemacht.

III. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung verfügt die Gesellschaft über ein Grundkapital von 11.542.764,00 €; es ist eingeteilt in 11.542.764 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 € je Aktie. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 194.711 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen.

IV. Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend; der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. den 31. Dezember 2015, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), beziehen und der Gesellschaft unter folgender Anmeldeadresse bis zum 14. Januar 2016 (24:00 Uhr) zugehen:

SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49. 89. 210 27-289
E-Mail: meldedaten@hce.de

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären bzw. den von ihnen benannten Bevollmächtigten von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten unsere Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen, und empfehlen ihnen, sich alsbald mit ihrem depotführenden Kreditinstitut in Verbindung zu setzen.

Mitteilungen an die Aktionäre nach § 128 Abs. 1 i. V. m. § 125 AktG werden in Papierform übermittelt.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können sich auch durch ihre Depotbank, eine Aktionärsvereinigung oder einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten lassen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft per Post oder per Fax an die oben angegebene Anmeldeadresse oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse vollmacht@hce.de erfolgen.

Ein Vollmachtsformular wird den ordnungsgemäß angemeldeten Personen auf der Rückseite der Eintrittskarte zugesandt und kann auch von der Website der Gesellschaft unter www.sinnerschrader.ag unter der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ heruntergeladen werden.

Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Die SinnerSchrader Aktiengesellschaft möchte den Aktionären die persönliche Wahrnehmung ihrer Rechte erleichtern und bietet an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich, wie unter dem Punkt „Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung“ beschrieben, fristgerecht zur ordentlichen Hauptversammlung anmelden und ihren Anteilsbesitz fristgerecht nachweisen.

Aktionäre, die die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmacht nebst Weisungen – möglichst unter Verwendung des auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelten Vollmachts- und Weisungsformulars – bis spätestens 20. Januar 2016 (24:00 Uhr) per Post, per Fax oder per E-Mail an die folgende Adresse zu übermitteln:

Stimmrechtsvertreter der
SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49. 89. 210 27-289
E-Mail: vollmacht@hce.de

Alternativ steht unseren Aktionären das Internet für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft zur Verfügung. Hierzu ist die Website www.sinnerschrader.ag und unter der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ der Punkt „Online-Vollmachts- und Weisungserteilung“ aufzurufen und den weiteren Anweisungen auf der Website zu folgen. Für die Identifikation ist die Eintrittskarte bzw. die Eintrittskartennummer bereitzuhalten.

Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Beschlussvorschlägen der Verwaltung erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter in Abhängigkeit vom Abstimmungsverfahren der Stimme enthalten bzw. nicht an der Abstimmung teilnehmen.

Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen unseren Aktionären auch auf unserer Website www.sinnerschrader.ag unter „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ im Punkt „Online-Vollmachts- und Weisungserteilung“ zur Verfügung. Persönliche Auskunft erhalten unsere Aktionäre montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49. 89. 210 27-222.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihre Stimmen auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation durch Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihren Anteilsbesitz, wie unter dem Punkt „Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung“ beschrieben, nachgewiesen und sich rechtzeitig angemeldet haben. Ein Formular zur Stimmabgabe befindet sich auf der Eintrittskarte. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens 20. Januar 2016 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse per Post, per Fax oder per E-Mail eingegangen sein:

SinnerSchrader Aktiengesellschaft
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Fax: +49. 89. 210 27-289
E-Mail: briefwahl@hce.de

Alternativ steht unseren Aktionären das Internet für die Briefwahl zur Verfügung. Hierzu ist die Website www.sinnerschrader.ag und in der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ der Punkt „Online-Briefwahl“ aufzurufen und den weiteren Anweisungen auf der Website zu folgen. Für die Identifikation ist die Eintrittskarte bzw. die Eintrittskartennummer bereitzuhalten.

Abgegebene Briefwahlstimmen können bis zum 20. Januar 2016 (24:00 Uhr) schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation unter der oben genannten Adresse der Gesellschaft oder unter Nutzung des Internetservices auf der Website www.sinnerschrader.ag unter der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ im Punkt „Online-Briefwahl“ geändert oder widerrufen werden.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere ihnen nach § 135 Abs. 8 und 10 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.

Informationen zur Briefwahl stehen unseren Aktionären auch auf unserer Website www.sinnerschrader.ag unter der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ im Punkt „Online-Briefwahl“ zur Verfügung. Persönliche Auskunft erhalten unsere Aktionäre montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +49. 89. 210 27-222.

V. Rechte der Aktionäre

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern machen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Aktionäre, die Gegenanträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung haben, bitten wir, diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

SinnerSchrader Aktiengesellschaft
Völckersstraße 38
22765 Hamburg
Deutschland
Fax: +49. 40. 39 88 55-100

Die Gesellschaft macht gemäß §§ 126 Abs. 1 bzw. 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung und Wahlvorschläge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (entfällt bei Wahlvorschlägen) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Website der Gesellschaft unter www.sinnerschrader.ag unter der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“ zugänglich, wenn ihr Gegenanträge mit Begründung oder Wahlvorschläge unter der oben angegebenen Adresse der SinnerSchrader Aktiengesellschaft mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 06. Januar 2016 (24:00 Uhr), zugegangen sind.

Anträge auf Tagesordnungsergänzungen nach § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000,00 € erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand an die unter dem Punkt „Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG“ angegebene Adresse der SinnerSchrader Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis spätestens 21. Dezember 2015 (24:00 Uhr) zugehen. Jedem neuen Punkt der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung, d. h. mindestens seit dem 21. Oktober 2015, 00:00 Uhr, Inhaber der Aktien sind.

Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, da der Hauptversammlung zu Punkt 1 der Tagesordnung auch der Konzernabschluss und der gemeinsame Lagebericht der SinnerSchrader Aktiengesellschaft und des SinnerSchrader-Konzerns vorgelegt werden; auch hier ist aber Voraussetzung, dass die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen. Nach § 18 Abs. 5 der Satzung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und Redebeiträge angemessen festsetzen.

VI. Hinweis auf die Website der Gesellschaft

Zahlreiche Informationen zur Hauptversammlung (u. a. der Inhalt der Einberufung, die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie Formulare zur Bevollmächtigung bei Stimmrechtsvertretung bzw. Briefwahl) finden sich auf der Website der Gesellschaft unter www.sinnerschrader.ag unter der Rubrik „Termine“ im Bereich „Hauptversammlung“.

 

Hamburg, im Dezember 2015

SinnerSchrader Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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