Sinosol AGStuttgartWKN A0JEQK
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FE Solar GmbH |
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Solpotec GmbH |
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Sinosol Technologies GmbH |
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Solarpark Wiederitzsch GmbH & Co. KG |
6. Anzeige des Verlustes in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gem. § 92 AktG
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung
Nach der § 16 Abs. 1 der Satzung müssen sich die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben wollen, zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen in deutscher Sprache erfolgen und der von der Gesellschaft beauftragten Agentur spätestens am siebten Tag vor der Versammlung, d. h. spätestens am 15. Dezember 2015, 24.00 Uhr, unter der nachfolgenden Adresse zugehen:
Sinosol AG i.L. c/o PR IM TURM HV-Service AG Römerstr. 72–74 68259 Mannheim oder per Telefax: +49 (0) 621 71 77 213 oder per E-Mail unter: eintrittskarte@pr-im-turm.de |
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages, also den 1. Dezember 2015, 0.00 Uhr, vor der Versammlung beziehen.
Bevollmächtigung und Stimmrechtsvertretung
Das Stimmrecht kann auch durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Für die Form der Vollmacht ist neben der Schriftform auch die Übermittlung des Textes der Bevollmächtigung im Wege der elektronischen Datenübermittlung ausreichend. Ebenfalls können Vollmachten an uns per Telefax übermittelt werden. Für Kreditinstitute und eine der in §§ 135 Abs. 8 und 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG genannte Person oder Personenvereinigung gelten die gesetzlichen Regelungen zur Vollmachtserteilung.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Diejenigen Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Weiterhin müssen dem Stimmrechtsvertreter Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer Depotbank.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären (§§ 126 Abs. 1, 127 AktG)
Jeder Aktionär ist gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens 14 Tage vor der Versammlung in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ausschließlich zu richten an:
Sinosol AG i.L. Wolf-Hirth-Str. 10 71034 Böblingen Fax: 07031/ 717071 E-Mail: sinosol@gmx.de |
Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse http://www.sinosol.de veröffentlicht. Evtl. Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Böblingen, im November 2015
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.