SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft

Bremen

Amtsgericht Bremen, HRB 4046 HB

– Wertpapier-Kenn-Nr. 827 100 –
– ISIN DE 000827 1008 –

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 28. Juni 2018, 11.30 Uhr,
in der Handelskammer Bremen – Haus Schütting – „Großer Saal“,
Am Markt 13, 28195 Bremen,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

I.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

II.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EURO 3.658.153,51

a)

einen Teilbetrag von EURO 999.450,00 zur Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,50 je nennwertlose Stückaktie auf das Grundkapital von EURO 5.200.000,00 zu verwenden und

b)

den verbleibenden Betrag in Höhe von EURO 2.658.703,51 auf neue Rechnung vorzutragen.

III.

Beschlussfassungen über die Entlastung

a)

des Vorstands,

b)

des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen jeweils vor, a.) dem Vorstand und b.) dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

IV.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer gemäß § 318 Abs. 1 HGB für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Seit der Einberufung der Hauptversammlung sind zusammen mit dieser Einberufung folgende Unterlagen im Internet unter

www.sloman-neptun.com

zugänglich:

Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates,

Vorschlag der Verwaltung für die Verwendung des Bilanzgewinns,

die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind.

Die Unterlagen sind zudem auch während der Hauptversammlung zugänglich. Zusätzlich werden diese Unterlagen auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos in Kopie überlassen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 21. Juni 2018 angemeldet haben und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 21. Juni 2018 zugehen:

SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft
– Hauptversammlung 2018 –
Langenstraße 44
28195 Bremen
Telefax: +49 421 1763 355
E-Mail-Adresse: zentral@sloman-neptun.com

Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 07. Juni 2018 beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.

Die Gesellschaft wird gegen Vorlage der Anmeldung und des Nachweises Eintrittskarten ausstellen, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigen. Der Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Vollmachtsnachweise und -widerrufe sowie Anträge und Gegenanträge von Aktionären sind an nachstehende Adresse zu richten:

SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft
– Anträge Hauptversammlung 2018 –
Langenstraße 44
28195 Bremen
Telefax: +49 421 1763 355
E-Mail-Adresse: zentral@sloman-neptun.com

Informationen über die Gesellschaft nach § 124 AktG sowie Veröffentlichungen nach § 124a AktG sind zugänglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.sloman-neptun.com

Zum Zeitpunkt der Einberufung zur Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 5.200.000,00 und ist in 2.000.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die genannte Gesamtzahl der Aktien schließt auch 1.100 zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien mit ein, aus denen der Gesellschaft gemäß § 71 b AktG keine Rechte zustehen.

 

Bremen, im Mai 2018

DER VORSTAND

Comments are closed.