SM Beteiligungs Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft

Sindelfingen

ISIN DE000A1MBDD7

Einladung zur Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der

am Montag, den 26. Juni 2017 um 11:00 Uhr, Einlass ab 10:30 Uhr

im Stuttgart Marriott Hotel Sindelfingen,
Mahdentalstraße 68, 71065 Sindelfingen

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die zuvor genannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden die Unterlagen jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Darüber hinaus sind die Unterlagen auf der Internetseite des Unternehmens unter der Webadresse

http://smw-ag.de/beteiligungen/sm-beteiligungs-ag/index.html

zugänglich. Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung, da der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss vom Aufsichtsrat bereits gebilligt und damit festgestellt worden ist.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn von EUR 500.568,98 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,19 auf jede grundsätzlich dividendenberechtigte Stückaktie; das sind bei insgesamt 2.600.000 Aktien EUR 494.000,00.

Die Dividende wird am 15. Oktober 2017 ausbezahlt. Record-Tag für die Dividendenzahlung ist der 28.06.2017.

b)

Vortrag auf neue Rechnung von EUR 6.568,98.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

5. Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit des bisherigen Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 26. Juni 2017, so dass eine Neuwahl des Aufsichtsrats erforderlich ist. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder stellen sich zur Wiederwahl zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Herren bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen:

Martin Schmitt, Gechingen, Dipl.-Betriebswirt (BA) und Vorstand der
RCM Beteiligungs Aktiengesellschaft, Sindelfingen (Vorsitzender),
SM Wirtschaftsberatungs Aktiengesellschaft, Sindelfingen (Vorsitzender),
SM Capital Aktiengesellschaft, Sindelfingen (Vorsitzender),
SM Domestic Property Aktiengesellschaft, Sindelfingen,
Q-Soft Aktiengesellschaft, Gechingen

Professor Dr. Peter Steinbrenner, Affalterbach,
Wissenschaftlicher Leiter des Institut für Finanzmanagement und Real Estate an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen–Geislingen,

Florian Fenner, Potsdam,
Fondsmanager,

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden zu lassen.

6. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BW Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dettingen unter Teck, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Recht auf Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Hierzu reicht ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 5. Juni 2017, 0:00 Uhr, zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse spätestens bis zum Ablauf des 19. Juni 2017, 24:00 Uhr, zugehen:

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Telefon: (07031) 46909 – 60
Telefax: (07031) 46909 – 66
E-Mail: smb@smw-ag.de

Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft unter obiger Anschrift werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Weitere Hinweise:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder anderen mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt wird, bedarf die Vollmacht der Schriftform. Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder anderer mit diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen gelten für die Vollmachtserteilung die gesetzlichen Bestimmungen.

Anfragen, Mitteilungen, Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sowie Vollmachts- und Weisungserteilungen sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

SM Beteiligungs Aktiengesellschaft
Fronäckerstraße 34
71063 Sindelfingen
Telefon: (07031) 46909 – 60
Telefax: (07031) 46909 – 66
E-Mail: smb@smw-ag.de

Unterlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind ab dem Tag der Einberufung der Hauptversammlung auf der Homepage des Unternehmens im Internet unter der Webadresse

http://smw-ag.de/beteiligungen/sm-beteiligungs-ag/index.html

zugänglich.

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich das Grundkapital der Gesellschaft auf 2.600.000 Euro, welches in 2.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt ist. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien, somit sind 2.600.000 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt.

 

Sindelfingen, 15. Mai 2017

Der Vorstand

Reinhard Voss

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