Softline AG – Hauptversammlung 2017

Softline AG

Leipzig

ISIN DE000A2DAN10
WKN A2DAN1

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der am 31. Juli 2017, um 10.00 Uhr im »Pentahotel Leipzig«, Großer-Brockhaus 3, 04103 Leipzig, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 2017 ein.

 

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Softline AG und des Lageberichts zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die in diesem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können im Internet unter

http://www.softline-group.com/hv-2017

eingesehen werden und werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die bestehenden Mandate der Mitglieder des Aufsichtsrats enden mit dem Ablauf der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung. Somit steht im Rahmen dieser ordentlichen Hauptversammlung eine Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrates an. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach den §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes und Ziffer 8.1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende drei Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Die folgenden drei Personen sollen für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt werden. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet:

5.1

Herr Prof. Dr. Knut Löschke, wohnhaft in Leipzig, geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Löschke & Partner GmbH, Leipzig;

5.2

Herr Stefan Kiener, wohnhaft in Baden-Baden, geschäftsführender Gesellschafter der Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Baden-Baden;

5.3

Herr Karl Heinz Warum, wohnhaft in Schweitenkirchen, Regional Vice President of Sales der Sophos GmbH, Wiesbaden.

II.
Weitere Angaben

1.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Die Anmeldung hat in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen; hierfür genügt eine Bestätigung in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den Beginn des 10. Juli 2017.

Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens am 24. Juli 2017, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen:

Softline AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind.

Auch im Fall der Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

2.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich zu richten an:

Softline AG
Investor Relations
Gutenbergplatz 1
D-04103 Leipzig
Telefax: +49 (0) 341-24051-199
E-Mail: investors@softline-group.com

Anderweitig adressierte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge müssen spätestens am 16. Juli 2017 bei der Gesellschaft eingehen.

Fragen zur Hauptversammlung bitten wir ausschließlich an die zuvor genannte Adresse der Gesellschaft zu richten.

 

Leipzig, im Juni 2017

Softline AG

Der Vorstand

 

Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte
Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de

Softline AG
Gutenbergplatz 1
04103 Leipzig

Telefon: +49 341 24051-0
Telefax: +49 341 24051-199
E-Mail: leipzig@softline-group.com

Kontakt Investor Relations
Christian Hillermann
HILLERMANN CONSULTING
Poststr. 14–16
20355 Hamburg

Telefon: +49 (0) 40 320 27 91-0
Telefax: +40 (0) 40 320 2791-14
E-Mail: investors@softline-group.com

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