solarcomplex AG – Hauptversammlung 2015

solarcomplex AG
Singen/Hohentwiel
Einladung zur Hauptversammlung 2015 der solarcomplex AG mit Sitz in Singen

Sehr geehrte, liebe Aktionäre der solarcomplex AG,

der Termin der diesjährigen Hauptversammlung war wie immer bereits mit dem Protokoll letztes Jahr angekündigt worden. Nun laden wir Sie herzlich zur Hauptversammlung 2015 ein auf

Donnerstag, 09. Juli 2015, 17 Uhr

Milchwerk Radolfzell, Werner-Messmer-Str. 14, 78315 Radolfzell

Die Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen sowie die Kurzbilanz finden Sie anbei.

Da Aktionäre auch von weiter her anreisen, haben wir wieder einen „Puffer“ eingeplant. Einstieg in die Tagesordnung der eigentlichen Hauptversammlung ist um 17.30 Uhr.

Wir weisen darauf hin, dass die Aktien der aktuell laufenden 5. Emission noch nicht stimmberechtigt sind. Die Eintragung des Aktienkapitals in das Handelsregister kann erst nach der Schließung der Emission erfolgen.

mit solarcomplexen Grüßen

Bene Müller Achim Achatz
TAGESORDNUNG der Hauptversammlung der solarcomplex AG vom 09.07.2015

17–17.30 Uhr Eintreffen der Aktionäre, Begrüßung/ab 17.30 Uhr Beginn der Hauptversammlung

TOP 1 Vorstellung bzw. Erläuterung

des Geschäftsberichtes des Vorstands

des festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2014 (beigefügt)

des Berichtes des Aufsichtsrates

des Vorschlages des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns

TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:
Der Bilanzgewinn von 453.970,23 Euro wird wie folgt verwendet:

Gewinnausschüttung für 2014 286.920,00 EUR (Dividende pro Aktie: 0,04 EUR)
Gewinnvortrag 01.01.2015 167.050,23 EUR
= Bilanzgewinn 453.970,23 EUR

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:
a) Den Mitgliedern des Vorstandes wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
b) Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.

TOP 4 Wahl des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat setzt sich aufgrund Beschluss (Wahl) der Hauptversammlung vom 03.07.2013 ausschließlich aus Vertretern der Aktionäre zusammen (§ 96 Abs. 1, 6. Fall AktG); an Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt folgenden Beschluss vor:
a)

Dr. Hansjörg Reichert, Steuerberater und Rechtsanwalt, Singen
Hubert Gnant, Geschäftsführer a.D., Konstanz
Rainer Luick, Professor an der Fachhochschule Rottenburg, Hilzingen

werden zu Mitgliedern des Aufsichtsrates bestellt. Ihre Amtszeit endet mit Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt
b)

Matthias Herkert, Unternehmensberater, Konstanz, wird als Ersatzmitglied für das Aufsichtsratsmitglied
Dr. Hansjörg Reichert
Simone Rettich-Bickel, Unternehmerin, Bodman wird als Ersatzmitglied für das Aufsichtsratsmitglied Hubert Gnant
Theo Straub, Förster, Mainau, wird als Ersatzmitglied für das Aufsichtsratsmitglied Prof. Rainer Luick

bestellt. Das Aufsichtsratsamt des Ersatzmitgliedes erlischt mit Beendigung der nächsten Hauptversammlung, die nach seinem Amtsantritt stattfindet. Findet in der nächsten Hauptversammlung keine Ersatzwahl statt, verlängert sich die Amtszeit bis zum Ende der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.

TOP 5 Beschlussfassung über die Änderung von § 20 Abs. 5 der Satzung (Ort der Hauptversammlung)

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:
§ 20 Abs. 5 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst:
(5) Die Hauptversammlung ist an einen Ort im Regierungsbezirk Freiburg oder im Regierungsbezirk Tübingen einzuberufen. Der Versammlungsort ist in der Einladung zu bezeichnen.

TOP 6 Beschlussfassung über Ausgabe von Genussrechten

Beschlussvorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand:
Der Vorstand wird ermächtigt für die Dauer von 5 Jahren ab dem heutigen Tage mit Zustimmung des Aufsichtsrates im Umfang von bis zu EUR 10.000.000 Genussscheine mit einer Verzinsung von bis zu 3 % p.a. auszugeben.

TOP 7 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates:
Zum Prüfer des Jahresabschlusses 2015 (Abschlussprüfung gemäß § 316 ff. HGB) wird die Bad Homburger Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Bad Homburg v.d.H. bestellt.

TOP 8 Hinweise, Anregungen, Sonstiges

Der Vorstand

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