Spantekower Agrar Aktiengesellschaft – Hauptversammlung

Spantekower Agrar Aktiengesellschaft
Spantekow
Einberufung
der
ordentlichen Hauptversammlung
der Spantekower Agrar Aktiengesellschaft

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Freitag, dem 27.03.2015, um 10.00 Uhr im Bürgerhaus Spantekow in 17392 Spantekow, Rebelower Damm
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung
TOP 1:

Eröffnung der Hauptversammlung und Begrüßung der Aktionäre.
TOP 2:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2013, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Jahr 2013
TOP 3:

Verwendung des Bilanzgewinnes 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.
TOP 4:

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 5:

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Der Vorstand schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 6:

Rückkauf eigener Aktien

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:
Der Vorstand wird ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu 10% des Stammkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben.
Der Preis muss mindestens 36,00 € und höchstens 40,00 € je Aktie betragen.
Diese Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt vom Tag der Beschlussfassung an für längstens 5 Jahre.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ganz oder teilweise ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.
TOP 7:

Wahl des Abschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dr. Behrens und Mätz, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatersozietät, Woldegker Straße 27 in 17033 Neubrandenburg zum Abschlussprüfer für die Jahre 2014 und 2015 zu wählen.
TOP 8:

Verschiedenes

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur Aktionäre oder, falls eine Aktie mehreren Berechtigten zusteht, gemeinschaftliche Vertreter berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen sind. Vollmachten sind schriftlich nachzuweisen.

Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre sich spätestens am 24.03.2015 schriftlich bei der Gesellschaft zur Teilnahme anmelden.

Spantekow, den 18.02.2015

Norbert Mast

– Vorstand –

TAGS:
Comments are closed.