SPARTA AG
Hamburg
– ISIN DE000A0NK3W4//WKN A0NK3W –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der SPARTA AG ein, die am Mittwoch, den 7. Juni 2017 um 11:00 Uhr, im Hotel GRAND ELYSEE Hamburg, Spiegelsaal, Rothenbaumchaussee 10 in 20148 Hamburg, stattfindet.
A. |
TAGESORDNUNG |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der SPARTA AG zum 31. Dezember 2016 und des Lageberichtes für das Geschäftsjahres 2016 sowie des Berichtes des Aufsichtsrats |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2016 |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 |
5. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 |
B. |
TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Berechtigung durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. auf Mittwoch, den 17. Mai 2017, 00:00 Uhr zu beziehen und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Mittwoch, den 31. Mai 2017, 24:00 Uhr unter folgender Adresse zugehen: SPARTA AG Nach ordnungsgemäßem Eingang des Nachweises werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Institut rechtzeitig eine Eintrittskarte zur Teilnahme an der Hauptversammlung angefordert haben, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes wird in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen. Stimmrechtsvertretung SPARTA AG Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts von einem anderen Bevollmächtigten als dem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht auf der Rückseite ihrer Eintrittskarten entsprechende Vollmachtsformulare. Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, erhalten mit ihrer Eintrittskarte ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung. Die Vollmachten sind in Textform an die folgende Adresse bis spätestens am Dienstag, 6. Juni 2017, 18:00 Uhr zu übermitteln: SPARTA AG Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Soweit eine ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG SPARTA AG Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären, die spätestens bis zum 23. Mai 2017, 24:00 Uhr unter der zuvor genannten Anschrift eingehen, einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf den Internetseiten der Gesellschaft unter der Adresse
zugänglich machen. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. des Wahlvorschlags nachzuweisen. Unterlagen zur Hauptversammlung
abgerufen werden. |
Hamburg, im April 2017
Der Vorstand