Sporthouse.de AG – Hauptversammlung 2015

Sporthouse.de AG

München

EINLADUNG
zur
ordentlichen Hauptversammlung 2015

Die Aktionäre der Sporthouse.de AG werden hiermit zu der am

10. Dezember 2015, 11.00 Uhr,

in den Räumlichkeiten der Golfanlage München-Riem,
Graf-Lehndorff-Str. 36, 81929 München

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitgliedes für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands, Herrn Klaus Albrecht, für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 4:

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Schneider & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer der Sporthouse.de AG für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.

Tagesordnungspunkt 5:

Neuwahl zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Dezember 2015 endet gemäß § 102 Absatz 1 AktG und Ziffer 9.2 der Satzung die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrates. Nach § 96 AktG und dem Wortlaut der Ziffer 9.1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen im Wege der Einzelwahl für die in Ziffer 9.2 der Satzung bestimmte Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Armin Blohmann, Diplom-Betriebswirt (FH), Allershausen, Leiter Konzernkommunikation & Investor Relations bei der Tomorrow Focus AG (München).

Herr Blohmann übt bei keinem weiteren Unternehmen im In- und Ausland vergleichbare Mandate aus.

b)

Herrn Stephan Hornung, Kaufmann, Augsburg, Geschäftsführender Gesellschafter der Discover Capital GmbH (Augsburg).

Bei folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen übt Herr Hornung vergleichbare Mandate aus:

Janosch film & medien AG (Berlin), Mitglied des Aufsichtsrates

c)

Herrn Volker Rofalski, Dipl.-Kaufmann, München, Geschäftsführender Gesellschafter der only natural munich GmbH (München).

Bei folgenden in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen übt Herr Rofalski vergleichbare Mandate aus:

Demekon Entertainment AG, München, AR-Vorsitzender

Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Frankfurt, AR-Vorsitzender

mutares AG, München, stellvertretender AR-Vorsitzender

Bio-Gate AG, Nürnberg, stellvertretender AR-Vorsitzender

4Students AG, Augsburg, einfaches AR-Mitglied

card4you AG (100% Tochtergesellschaft der 4Students AG), Augsburg, einfaches AR-Mitglied

winify AG, Schweiz, Verwaltungsrat

SANDPIPER Digital Payments AG, Schweiz, Verwaltungsrat

Die Wahl erfolgt jeweils für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Für den zur Wahl vorgeschlagenen Herrn Stephan Hornung wird erklärt, dass dieser über die Discover Capital GmbH mit 24 % an der Sporthouse.de AG wesentlich beteiligt ist.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an die Wahlvorschläge gebunden.

Adressen für die Übersendung eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu senden:

Sporthouse.de AG, Infanteriestraße 19, Gebäude 4a, 80797 München, z.H. Herrn Klaus Albrecht (Vorstand).

Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung:

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der oben genannten Adresse verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären der Sporthouse.de AG die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG machen. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung sind ausschließlich an die oben genannte Adresse zu richten. Anders adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung, die mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist, bei der Gesellschaft eingehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich gemacht.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tageordnungspunkten und Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu erstellen, bleibt unberührt.

 

München, im Oktober 2015

Sporthouse.de AG

Der Vorstand

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