SPV Edelmetalle AG – Hauptversammlung 2018

SPV Edelmetalle AG

Heidenheim

WKN A0HHE8
ISIN DE000A0HHE87

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, den 04.05.2018 um 10:00 Uhr,

im Internationales Handelszentrum (IHZ),
Friedrichstraße 95, 10117 Berlin,
Raum 0729, 7. Etage in Hochhaus,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.

Der Einlass zu der Hauptversammlung beginnt um 09:45 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017

TOP 2

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aufgestellten und vorgelegten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 festzustellen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstand (Frau Aniko Köpf) für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Unverbindliche Teilnahmehinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG – um eine solche handelt es sich bei unserer Gesellschaft – sind in der Einberufung nur noch zur Angabe von Firma, Sitz, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

§ 14 der Satzung lautet wie folgt:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt die ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben und sich bei der Gesellschaft bis spätestens sieben Tage vor der Versammlung angemeldet haben. Der Anteilsbesitz ist wie folgt nachzuweisen: die Aktien sind bis spätestens am siebten Werktag vor dem Versammlungstag bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einer sonst in der Einberufung genannten Stelle bis zur Beendigung der Hauptversammlung zu hinterlegen. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank ist die von dieser auszustellende Bescheinigung spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Samstag gilt nicht als Werktag im Sinne der Bestimmung.

Die Adresse der Gesellschaft lautet:

SPV Edelmetalle AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten – zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären – vertreten und ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben lassen.

Ergänzungsverlangen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. von Aktionären sind gem. der gesetzlichen Regelungen ausschließlich zu richten an:

SPV Edelmetalle AG
Panoramaweg 18
89518 Heidenheim

Rechtzeitig innerhalb der gesetzlichen Frist unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Ergänzungsverlangen, Ermächtigungen, Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge, Anfragen etc. werden im Internet unter

www.spv-edelmetalle.de

zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

 

Heidenheim, im März 2018

SPV Edelmetalle AG

Der Vorstand

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