STAHLGRUBER Otto Gruber AG – außerordentliche Hauptversammlung

STAHLGRUBER Otto Gruber AG

Poing

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der
am Mittwoch, den 9. Dezember 2015, 15:30 Uhr

im

Notariat Dr. Hans-Frieder Krauß, Brienner Straße 25, 80333 München

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung

ein.

I.

Tagesordnung

Tagungsordnungspunkt 1

Beschlussfassung aller Aktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Umstellung der Namensaktien der Gesellschaft auf Inhaberaktien und Änderung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Namensaktien der Gesellschaft werden auf Inhaberaktien umgestellt und § 4 der Satzung der Gesellschaft (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) unter Streichung des bisherigen § 4 Abs. 4 wie folgt neu gefasst:

„§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 140.000.000,00 (in Worten: Euro einhundertvierzig Millionen).

(2)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 70.000.000 (in Worten: siebzig Millionen) auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien und in 70.000.000 (in Worten: siebzig Millionen) auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien mit Stimmrecht als Stückaktien.

(3)

Die Vorzugsaktien mit Stimmrecht sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 19 der Satzung ausgestattet.

(4)

Form und Inhalt der Aktienurkunden und Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. Über mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde ausgestellt werden.

(5)

Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs 2 AktG geregelt werden.“

Tagungsordnungspunkt 2

Sonderbeschlussfassung der Vorzugsaktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Zustimmung zu dem von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Dezember 2015 unter Tagesordnungspunkt 1 dann voraussichtlich gefassten Beschluss über die Umstellung der Namensaktien der Gesellschaft auf Inhaberaktien und Änderung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Inhabern der Vorzugsaktien vor, folgenden Sonderbeschluss zu fassen:

Die Vorzugsaktionäre erteilen durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem folgenden, unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Dezember 2015:

Die Namensaktien der Gesellschaft werden auf Inhaberaktien umgestellt und § 4 der Satzung der Gesellschaft (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) unter Streichung des bisherigen § 4 Abs. 4 wie folgt neu gefasst:

„§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 140.000.000,00 (in Worten: Euro einhundertvierzig Millionen).

(2)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 70.000.000 (in Worten: siebzig Millionen) auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien und in 70.000.000 (in Worten: siebzig Millionen) auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien mit Stimmrecht als Stückaktien.

(3)

Die Vorzugsaktien mit Stimmrecht sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 19 der Satzung ausgestattet.

(4)

Form und Inhalt der Aktienurkunden und Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. Über mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde ausgestellt werden.

(5)

Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs 2 AktG geregelt werden.“

Tagungsordnungspunkt 3

Sonderbeschlussfassung der Stammaktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Zustimmung zu dem von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Dezember 2015 unter Tagesordnungspunkt 1 dann voraussichtlich gefassten Beschluss über die Umstellung der Namensaktien der Gesellschaft auf Inhaberaktien und Änderung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Inhabern der Stammaktien vor, folgenden Sonderbeschluss zu fassen:

Die Stammaktionäre erteilen durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem folgenden, unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Dezember 2015:

Die Namensaktien der Gesellschaft werden auf Inhaberaktien umgestellt und § 4 der Satzung der Gesellschaft (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) unter Streichung des bisherigen § 4 Abs. 4 wie folgt neu gefasst:

„§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals

(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 140.000.000,00 (in Worten: Euro einhundertvierzig Millionen).

(2)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 70.000.000 (in Worten: siebzig Millionen) auf den Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien und in 70.000.000 (in Worten: siebzig Millionen) auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien mit Stimmrecht als Stückaktien.

(3)

Die Vorzugsaktien mit Stimmrecht sind mit einem Gewinnvorzug gemäß § 19 der Satzung ausgestattet.

(4)

Form und Inhalt der Aktienurkunden und Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine setzt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats fest. Über mehrere Aktien eines Aktionärs kann eine Urkunde ausgestellt werden.

(5)

Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs 2 AktG geregelt werden.“

Tagesordnungspunkt 4

Beschlussfassung aller Aktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Änderung von § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

In § 3 der Satzung der Gesellschaft wird das Wort „elektronisch“ gestrichen. § 3 der Satzung der Gesellschaft (Bekanntmachungen) erhält damit folgenden Wortlaut:

㤠3 Bekanntmachungen

Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, sofern das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.“

II.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

 

Poing, den 4. November 2015

STAHLGRUBER Otto Gruber AG

Der Vorstand

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