STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Poing
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre zu der
am Mittwoch, den 9. Dezember 2015, 15:30 Uhr
im
Notariat Dr. Hans-Frieder Krauß, Brienner Straße 25, 80333 München
stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. |
Tagesordnung Tagungsordnungspunkt 1 Beschlussfassung aller Aktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Umstellung der Namensaktien der Gesellschaft auf Inhaberaktien und Änderung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Namensaktien der Gesellschaft werden auf Inhaberaktien umgestellt und § 4 der Satzung der Gesellschaft (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) unter Streichung des bisherigen § 4 Abs. 4 wie folgt neu gefasst: „§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals
Tagungsordnungspunkt 2 Sonderbeschlussfassung der Vorzugsaktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Zustimmung zu dem von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Dezember 2015 unter Tagesordnungspunkt 1 dann voraussichtlich gefassten Beschluss über die Umstellung der Namensaktien der Gesellschaft auf Inhaberaktien und Änderung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Inhabern der Vorzugsaktien vor, folgenden Sonderbeschluss zu fassen: Die Vorzugsaktionäre erteilen durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem folgenden, unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Dezember 2015: Die Namensaktien der Gesellschaft werden auf Inhaberaktien umgestellt und § 4 der Satzung der Gesellschaft (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) unter Streichung des bisherigen § 4 Abs. 4 wie folgt neu gefasst: „§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals
Tagungsordnungspunkt 3 Sonderbeschlussfassung der Stammaktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Zustimmung zu dem von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Dezember 2015 unter Tagesordnungspunkt 1 dann voraussichtlich gefassten Beschluss über die Umstellung der Namensaktien der Gesellschaft auf Inhaberaktien und Änderung von § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Inhabern der Stammaktien vor, folgenden Sonderbeschluss zu fassen: Die Stammaktionäre erteilen durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem folgenden, unter Tagesordnungspunkt 1 gefassten Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 9. Dezember 2015: Die Namensaktien der Gesellschaft werden auf Inhaberaktien umgestellt und § 4 der Satzung der Gesellschaft (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) unter Streichung des bisherigen § 4 Abs. 4 wie folgt neu gefasst: „§ 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals
Tagesordnungspunkt 4 Beschlussfassung aller Aktionäre der STAHLGRUBER Otto Gruber AG über die Änderung von § 3 (Bekanntmachungen) der Satzung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: In § 3 der Satzung der Gesellschaft wird das Wort „elektronisch“ gestrichen. § 3 der Satzung der Gesellschaft (Bekanntmachungen) erhält damit folgenden Wortlaut: „§ 3 Bekanntmachungen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger, sofern das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt.“ |
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II. |
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der außerordentlichen Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. |
Poing, den 4. November 2015
STAHLGRUBER Otto Gruber AG
Der Vorstand