Stemme AG – außerordentliche Hauptversammlung

Stemme AG
Strausberg
Hauptversammlung
Einladung an die Aktionäre unserer Gesellschaft
zur außerordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, den 17. Dezember 2014, um 10:00 Uhr
im Tower des Flugplatzes Strausberg
Flugplatzstraße F1/20
15344 Strausberg
Tagesordnung
1.

Mitteilung über Veränderungen im Aufsichtsrat und Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes sowie eines neuen Ersatzmitgliedes für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Stemme AG besteht nach § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die alle von der Hauptversammlung gewählt werden. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden.

Die Amtszeit der von der Hauptversammlung am 27. Juni 2013 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt.

§ 7 Abs. 3 der Satzung sieht vor, dass für den Aufsichtsrat Ersatzmitglieder gewählt werden können, die an die Stelle vorzeitig ausscheidender Mitglieder treten. Die Amtszeit des Ersatzmitgliedes endet unabhängig von deren Beginn mit Ablauf der Amtszeit des Ausgeschiedenen.

Herr Klaus-Harald Fischer hat durch Erklärung vom 31. Oktober 2014 sein Aufsichtsratsmandat vor Ablauf der Amtszeit mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 niedergelegt. Herr Fischer hat erklärt, für die laufende Amtszeit aber als Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat zur Verfügung zu stehen.

Weiterhin hat Herr Hansjörg Stähle durch Erklärung vom 30. Oktober 2014 sein Mandat als bestelltes Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat vor Ablauf der Amtszeit mit Wirkung zum 31. Dezember 2014 niedergelegt.

Um die satzungskonforme Personalstärke des Aufsichtsrates ab dem 1. Januar 2015 sicher zu stellen, schlägt der Aufsichtsrat deshalb vor,
Herrn Dr. Werner Holzmayer, wohnhaft in Köln
Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater

mit Wirkung zum 1. Januar 2015 für den Rest der Amtszeit, also bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, als Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt weiterhin vor,
Herrn Klaus-Harald Fischer, wohnhaft in Mindelheim
Geschäftsführer der KHFischer Engineering

mit Wirkung zum 1. Januar 2015 für den Rest der Amtszeit als Ersatzmitglied für den Aufsichtsrat zu wählen.
2.

Vergütung des Aufsichtsrates

Gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung darf die Hauptversammlung den Mitgliedern des Aufsichtsrates eine feste Vergütung bewilligen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor zu beschließen:

Für das Geschäftsjahr 2015 erhalten zeitanteilig entsprechend der auf das Geschäftsjahr bezogenen Dauer ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat

der Vorsitzende eine Vergütung von 20.000,00 € pro Jahr

die übrigen Mitglieder eine Vergütung von jeweils 15.000,00 € pro Jahr

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütung ist jeweils nach Beendigung der Hauptversammlung fällig, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das betreffende Geschäftsjahr beschlossen hat.
3.

Sonstiges

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 11. Dezember 2014 bei der Gesellschaft oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Im Fall der Hinterlegung von Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift spätestens am 16. Dezember 2014 bei der Gesellschaft einzureichen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind auch diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor dem Beginn der Hauptversammlung durch Vorlage ihrer Aktien oder durch Vorlage der Hinterlegungsbescheinigung beim Vorstand der Gesellschaft legitimieren.

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen unsere Aktionäre darauf hin, dass sie ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen können. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung mitteilen.

Strausberg, im November 2014

Stemme AG

Der Vorstand

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