StorTrec AG
Niedernberg
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
Donnerstag, den 06. August 2015 um 16:30 Uhr
(Thursday 06th August 2015, 4:30 pm.)
in unseren Geschäftsräumen im
BUSINESS-PARK Untermain
63843 Niedernberg, Nordring 55
stattfindenden
11. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. |
Begrüßung und Eröffnung |
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2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des Geschäftsberichts des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 |
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3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31.12.2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 1.351.800,70 € zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 8,00 € je dividendenberechtigter Stammaktie (50.000 Stück) und zur Zahlung einer Dividende in Höhe von je 8,04 € je dividendenberechtigter Vorzugsaktie (12.500 Stück), insgesamt somit in Höhe von 500.500,– € zu verwenden und den Restbetrag von 851.300,70 € auf neue Rechnung vorzutragen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
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6. |
Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, gem. § 113 Absatz 2 AktG in Verbindung mit § 7 der Satzung der Gesellschaft eine Gesamtvergütung in Höhe von 18.000,– € zu bewilligen. Wegen der umsatzsteuerlichen Regelung wird auf § 7 Absatz 2 der Satzung verwiesen. |
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7. |
Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats Gem. § 102 Absatz 1 Aktiengesetz (AktG) endet die Amtszeit des Aufsichtsrats nach Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, so dass eine Neuwahl zu erfolgen hat. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Der zur Zeit amtierende Aufsichtsrat wurde in der 6. Ordentlichen Hauptversammlung am 08.06.2010 bestellt. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 10 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an die Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt im Rahmen des § 124 Absatz 3 AktG vor,
mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung für die Zeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zum Vertreter der Aktionäre zu wählen. |
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8. |
Sonstiges Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 11 Nr. 3 der Satzung alle im Aktienbuch der Gesellschaft geführten Aktionäre berechtigt. Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind alle Stammaktionäre berechtigt. |
Niedernberg, den 26.06.2015
StoreTrec AG
Der Vorstand