Stowe Woodward Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Stowe Woodward Aktiengesellschaft

Düren

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am

Mittwoch, den 29. August 2018 um 10:00 Uhr

im Konferenzraum unseres Werkes in 52353 Düren, Am Langen Graben 22, stattfindenden

94. ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr

Der festgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 stehen von der Bekanntmachung dieser Einberufung an zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen am Sitz der Stowe Woodward Aktiengesellschaft, Am Langen Graben 22, 52353 Düren, bereit. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Bestellungen bitten wir zu richten an Stowe Woodward Aktiengesellschaft, Am Langen Graben 22, 52353 Düren. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz, § 1 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 5 Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen, von denen zwei von der Hauptversammlung und eines von den Arbeitnehmern gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Herr David Michael James endet ordentlich nach Beendigung dieser Hauptversammlung gemäß § 102 Abs. 1 AktG.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn David Michael James, mit Wohnsitz in Raleigh, North Carolina, USA, Vice President, als Vertreter der Aktionäre bis zu dem Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, wiederum in den Aufsichtsrat zu wählen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zu wählen.

Teilnahme

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) spätestens am 22. August 2018 unter der Adresse

Stowe Woodward Aktiengesellschaft
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
– General Meetings –
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main

zugehen. Für die Fristberechnung gilt die gesetzliche Regelung. Der Nachweis hat durch Vorlage eines in Textform (§ 126 b BGB) erstellten Nachweises des depotführenden Instituts in deutscher oder englischer Sprache zu erfolgen. Der Nachweis des depotführenden Instituts hat sich auf den Beginn des 8. August 2018 zu beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Diese dienen den Aktionären als Ausweis für die Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 oder 10 AktG gleichgestellten Instituten, Unternehmen und Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 Absätze 8 und 10 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, werden gebeten, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen.

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Stowe Woodward Aktiengesellschaft
Am Langen Graben 22
52353 Düren
Telefax: 0 24 21 / 84 05 309
E-Mail: dninternet@stowewoodward.eu

Bis spätestens zum Ablauf des 14. August 2018 unter vorstehender Adresse eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden nach Nachweis der Aktionärseigenschaft des Antragstellers den anderen Aktionären im elektronischen Bundesanzeiger unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem 14. August 2018 ebenfalls im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 

Düren, im Juli 2018

Der Vorstand

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