STRATEC Biomedical AG – Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien

STRATEC Biomedical AG

Birkenfeld

Bekanntmachung über die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien

– ISIN (alt): DE0007289001 / WKN (alt): 728900 –
– ISIN (neu): DE000STRA555 / WKN (neu): STRA55 –

Die ordentliche Hauptversammlung der STRATEC Biomedical AG vom 22. Mai 2015 hat u.a. die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien und die erforderlichen Satzungsänderungen beschlossen.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 11.846.595,00 ist nach Eintragung der entsprechenden Satzungsänderungen in das beim Amtsgericht Mannheim geführte Handelsregister der Gesellschaft (HRB 504390) nunmehr in 11.846.595 auf den Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 eingeteilt.

Die depot- und börsenmäßige Umstellung auf die auf den Namen lautenden Stückaktien wird am 28. August 2015 nach Börsenschluss vorgenommen. Dazu werden die bei Kreditinstituten depotverwahrten Bestände an auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien der STRATEC Biomedical AG von der bisherigen ISIN DE0007289001 im Verhältnis 1:1 in auf den Namen lautende Stückaktien der STRATEC Biomedical AG mit der neuen ISIN DE000STRA555 umgestellt. Zeitgleich wird auch die Umstellung der Börsennotierung vollzogen. Laufende Börsenaufträge, die am 28. August 2015 noch nicht ausgeführt sind, erlöschen infolge der Umstellung.

Ab dem 31. August 2015 werden die Aktien der STRATEC Biomedical AG im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und dort im Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) als auf den Namen lautende Stückaktien der STRATEC Biomedical AG notiert. Von diesem Zeitpunkt an sind nur noch die auf den Namen lautenden Stückaktien der STRATEC Biomedical AG unter der neuen ISIN DE000STRA555 börsenmäßig handelbar.

Das in auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft ist durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Sammelbestand entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt.

Die Umstellung auf die auf den Namen lautenden Stückaktien setzt die Führung eines Aktienregisters voraus, in das die Aktionäre, soweit es sich um natürliche Personen handelt, unter Angabe ihres Namens sowie ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums und, soweit es sich um juristische Personen handelt, unter Angabe ihrer Firma, ihrer Geschäftsanschrift und ihres Sitzes, sowie in jedem Fall unter Angabe der Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien einzutragen sind. Eintragungen eines im eigenen Namen handelnden Aktionärs im Aktienregister für Aktien, die einem anderen gehören, sind nur zulässig und im Verhältnis zur Gesellschaft wirksam, wenn die Tatsache, dass die Aktien einem anderen gehören, sowie die Person und die Adresse des Eigentümers der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen werden. Entsprechendes gilt auch, wenn der Eingetragene oder der Eigentümer nach der Eintragung sein Eigentum an den Aktien auf einen anderen überträgt. Die Eintragung in das Aktienregister ist für den einzelnen Aktionär deshalb wichtig, weil nur derjenige der Gesellschaft gegenüber als Aktionär gilt und deshalb zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt ist, der als Aktionär im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Rechtsstellung unserer Aktionäre, die in das Aktienregister eingetragen werden, wird durch die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien nicht beeinträchtigt; ihre Beteiligung an der Gesellschaft bleibt ebenso unverändert wie die mit ihren Aktien verbundenen Rechte. Auch wird das Recht der Aktionäre zur Veräußerung ihrer Aktien nicht eingeschränkt oder erschwert, denn die Übertragung von auf den Namen lautenden Stückaktien der STRATEC Biomedical AG bedarf nicht der Zustimmung der Gesellschaft.

Mit der bank- und wertpapiertechnischen Abwicklung ist die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, beauftragt.

Die Umstellung der Depotbestände von auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien in auf den Namen lautende Stückaktien ist für die Aktionäre der STRATEC Biomedical AG kostenfrei.

 

Birkenfeld, im August 2015

STRATEC Biomedical AG

Der Vorstand

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