Suhrkamp Verlag AG – Hauptversammlung 2017

Suhrkamp Verlag AG

Berlin

Einladung zur Hauptversammlung am 3. November 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie hiermit zu einer Hauptversammlung der Suhrkamp Verlag AG, Berlin, am 3.11.2017 um 13:30 Uhr in die Geschäftsräume der Gesellschaft in der Pappelallee 78/79, 10437 Berlin, ein.
Tagesordnung

1.

Bericht über die wirtschaftliche Situation

Erläuterung: Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht erfolgen.

2.

Bestellung des Abschlussprüfers

Ein Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers ist zu fassen für das Geschäftsjahr 2017.

3.

Vorlage des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2016

Erläuterung: Keine Beschlussfassung. Über eine Gewinnverwendung wird nicht entschieden, da keine Gewinne vorliegen.

4.

Entlastung des Vorstands

Erläuterung: Ein Beschluss über die Entlastung ist betreffend Herrn Dr. Jonathan Landgrebe für das Geschäftsjahr 2016 zu fassen.

5.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Erläuterung: Beschlüsse über die Entlastung sind betreffend Frau Ulla Unseld-Berkéwicz, Frau Dr. Rachel Salamander und Frau Sylvia Ströher für das Geschäftsjahr 2016 zu fassen.

Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats

zu Top 2: Bestellung des Abschlussprüfers

„Die Roever Broenner Susat Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Theodor-Stern-Kai 1, 60596 Frankfurt am Main, wird für die Jahresabschlüsse der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.01.2017 bis 31.12.2017 zur Abschlussprüferin bestellt.“

zu Top 4: Entlastung des Vorstands

„Herrn Dr. Landgrebe wird Entlastung erteilt für das Geschäftsjahr 2016 (1.1.2016 bis 31.12.2016)“.

zu Top 5: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft wird Entlastung erteilt für das Geschäftsjahr 2016 (1.1.2016 bis 31.12.2016).“

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Diese Einladung erfolgt an die sämtlich namentlich bekannten Aktionäre der Gesellschaft gemäß § 121 Abs. 4 Satz 2 AktG mit eingeschriebenem Brief bzw. an die in der Schweiz ansässige Aktionärin mit dem entsprechender Kuriersendung.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht und die Anzahl der einem Aktionär zustehenden Stimmrechte ist daher der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung maßgeblich. Die Empfänger dieser Einladung sind jeweils auch im Aktienregister eingetragen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung EUR 60.010,00 und ist eingeteilt in 60.010 Stückaktien.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß Ziffer 15 der Satzung die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der Suhrkamp Verlag AG berechtigt, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis zum 27. Oktober 2017, 24:00 Uhr, in Textform zugehen, und zwar

unter der Anschrift
Suhrkamp Verlag AG
Hauptversammlung 2017
Pappelallee 78/79
D-10437 Berlin

unter der Telefax-Nummer
+49 30 740744-107 oder

unter der E-Mail-Adresse
karduck@suhrkamp.de

Aktionäre können ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten ausüben.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung nicht selbst, sondern durch Bevollmächtigte ausüben wollen, müssen diesen ordnungsgemäß Vollmacht erteilen. Die Vollmacht kann entweder gegenüber der Gesellschaft unter einer der oben für die Anmeldung angegebenen Adressen oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden, wobei die Bevollmächtigung der Gesellschaft in diesem Fall nachgewiesen werden muss. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung oder des Widerrufs der Vollmacht in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln. Der Nachweis muss der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist zugehen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder mehrere von ihnen zurückzuweisen.

Aktionäre können sich gemäß Ziffer 16.3 der Satzung auch durch von der Gesellschaft benannte Vertreter für die weisungsgebundene Ausübung des Stimmrechts (sog. Stimmrechtsvertreter) in der Hauptversammlung vertreten lassen. Auch eine solche Bevollmächtigung samt Weisung ist der Gesellschaft innerhalb der Anmeldefrist in Textform unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen mitzuteilen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter (i) keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum Stellen von Fragen bzw. von Anträgen entgegennehmen, und dass sie (ii) nur für die Abstimmung über solche Anträge zur Verfügung stehen, zu denen es mit dieser Einberufung oder später mitgeteilte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 124 Abs. 1, 122 Abs. 2 Satz 2 AktG gibt, oder Vorschläge, die nach den §§ 126, 127 AktG zugänglich gemacht werden.

Formulare für Vollmachten und Weisungen können bei der Gesellschaft – rechtzeitig vor Ablauf der Anmeldefrist – unter einer der oben für die Anmeldung genannten Adressen angefordert werden und werden den Aktionären in diesem Fall in Textform zur Verfügung gestellt.
Mit freundlichen Grüßen

 

Berlin, 28. Juli 2017

Dr. Jonathan Landgrebe

Vorstand

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