Talanx Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Talanx Aktiengesellschaft

Hannover

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): TLX100
ISIN DE000TLX1005

Einladung
zur Hauptversammlung
der Talanx Aktiengesellschaft

am 8. Mai 2018

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

hiermit laden wir Sie herzlich ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft, Hannover,

am Dienstag, den 8. Mai 2018
um 10:30 Uhr (MESZ) (Einlass ab 9:30 Uhr (MESZ))
im HCC Hannover Congress Centrum (Kuppelsaal),
Theodor-Heuss-Platz 1–3 in 30175 Hannover.

Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht für die Talanx Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen enthalten auch den Vergütungsbericht und den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des Handelsgesetzbuches und können ab dem Zeitpunkt der Einberufung im Internet unter

www.talanx.com/hv

eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesendet. Darüber hinaus werden die Unterlagen den Aktionären während der Hauptversammlung zugänglich gemacht und erläutert.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 627.068.565,99 (in Worten: sechshundertsiebenundzwanzig Millionen achtundsechzigtausendfünfhundertfünfundsechzig Euro und neunundneunzig Cent) wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung von EUR 1,40 (in Worten: ein Euro und vierzig Cent) Dividende je
dividendenberechtigter Stückaktie:
EUR 353.916.687,60
Gewinnvortrag auf neue Rechnung: EUR 273.151.878,39
Bilanzgewinn: EUR 627.068.565,99
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht von Zwischenabschlüssen und Zwischenlageberichten

a)

Der Finanz- und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat im Anschluss an das Verfahren zur Auswahl des Abschlussprüfers gem. Art. 16 Abs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 16.4.2014) dem Aufsichtsrat empfohlen, die

1.

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, oder die

2.

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover,

zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit derartige unterjährige (verkürzte) Abschlüsse und Zwischenlageberichte erstellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen. Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat dabei die Bestellung der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, präferiert.

Der Finanz- und Prüfungsausschuss hat gem. Art. 16 Abs. 2 Unterabsatz 3 der EU-Abschlussprüferverordnung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung und entsprechend der Präferenz seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von unterjährigen (verkürzten) Abschlüssen und Zwischenlageberichten für das Geschäftsjahr 2018, wenn und soweit derartige unterjährige (verkürzte) Abschlüsse und Zwischenlageberichte erstellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen.

b)

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Finanz- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des unterjährigen (verkürzten) Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahrs 2019, wenn und soweit ein derartiger unterjähriger (verkürzter) Abschluss und Zwischenlagebericht erstellt und einer prüferischen Durchsicht unterzogen wird, zu bestellen.

6.

Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Die Amtszeit sämtlicher Vertreter der Anteilseigner im derzeitigen Aufsichtsrat endet gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung mit Beendigung der Hauptversammlung am 8. Mai 2018.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und § 9 Abs. 1 der Satzung aus 16 Mitgliedern zusammen; acht Mitglieder werden durch die Anteilseigner und acht Mitglieder werden durch die Arbeitnehmer gewählt.

Gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz müssen mindestens 30 Prozent der Aufsichtsratsmitglieder Frauen und mindestens ebenso viele Aufsichtsratsmitglieder Männer sein. Die Arbeitnehmervertreter haben aufgrund eines einstimmig gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner und der Seite der Arbeitnehmer getrennt zu erfüllen. Den acht Vertretern auf Seiten der Anteilseigner im Aufsichtsrat müssen daher mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männer angehören. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt vier Frauen an, davon eine als Vertreterin der Anteilseigner. Mit der Wahl der vorgeschlagenen Anteilseignervertreter wird der Mindestanteil von 30 Prozent erfüllt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgezählt wird), als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen (wobei die Wahl jeweils als Einzelwahl erfolgen soll):

a)

Antonia Aschendorf, Hamburg
Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands der APRAXA eG, Tübingen

b)

Herbert K. Haas, Burgwedel
Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG, Hannover (bis 8. Mai 2018) und des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Hannover (bis 13. Juni 2018)

c)

Dr. Hermann Jung, Heidenheim
ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH, Heidenheim

d)

Dr. Thomas Lindner, Albstadt
Vorsitzender der Geschäftsführung und persönlich haftender Gesellschafter der Groz-Beckert KG, Albstadt

e)

Dirk Lohmann, Forch, Schweiz
Präsident des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Geschäftsführung der Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz

f)

Dr. Erhard Schipporeit, Hannover
selbstständiger Unternehmensberater

g)

Norbert Steiner, Baunatal
ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der K+S AG, Kassel

h)

Angela Titzrath, Hamburg
Vorsitzende des Vorstands der Hamburger Hafen und Logistik AG, Hamburg

Der HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., Mehrheitsaktionär der Talanx Aktiengesellschaft, hat dem Aufsichtsrat der Talanx Aktiengesellschaft gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Aktiengesetz vorgeschlagen, Herrn Herbert K. Haas zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat der Talanx Aktiengesellschaft hat sich diesen Vorschlag durch Beschluss vom 10. November 2017 zu eigen gemacht.

Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben, die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Die Ziele und das Kompetenzprofil sind einschließlich des Stands der Umsetzung im Corporate-Governance-Bericht zum Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht.

Gemäß Ziff. 5.4.3 Satz 3 und 5.4.4 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Herbert K. Haas im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden soll. Die außerordentlichen Kenntnisse und die Erfahrung von Herrn Herbert K. Haas in der Führung des Unternehmens sollen der Talanx Aktiengesellschaft erhalten bleiben und der Arbeit des Aufsichtsrats in dieser Schlüsselrolle zugutekommen. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass ein unmittelbarer Wechsel von Herrn Herbert K. Haas in den Aufsichtsratsvorsitz ohne Interimsphase den Aufsichtsrat in seiner Rolle stärken wird und daher im Interesse des Unternehmens liegt.

Der Aufsichtsrat hat sich gem. Ziff. 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex vergewissert, dass alle Kandidaten den erwarteten Zeitaufwand für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft aufbringen können.

Zwischen mehreren der vorgeschlagenen Kandidaten und der Talanx Aktiengesellschaft oder deren Konzerngesellschaften, den Organen der Talanx Aktiengesellschaft sowie dem HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G., als einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, bestehen bestimmte persönliche oder geschäftliche Beziehungen im Sinne von Ziff. 5.4.1 Abs. 6 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Insbesondere haben mehrere Kandidaten einen Sitz im Aufsichtsrat des Mehrheitsaktionärs HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. oder sind diesem Gremium zur Wahl vorgeschlagen. Ferner üben zwei Kandidaten geschäftsführende Tätigkeiten in Unternehmen aus, welche Mitglied beim HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. sind. Detaillierte Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte den weiteren Angaben zu Tagesordnungspunkt 6, welche im Anschluss an diese Tagesordnung abgedruckt sind und unter anderem Lebensläufe und Angaben zu bestimmten Mitgliedschaften der Kandidaten enthalten. Herr Dirk Lohmann ist Geschäftsführer und Präsident des Verwaltungsrats der Secquaero Advisors AG, Zürich, und hält an dieser Gesellschaft einen Aktienanteil von 18,47 %. Die Secquaero Advisors AG war im Jahr 2017 für die Hannover Rück SE beratend tätig; in diesem Zusammenhang wurden Honorare in Höhe von weniger als 10 TEUR für das Jahr 2017 an die Secquaero Advisors AG gezahlt.

Weitere Angaben zu den vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten finden Sie in den Lebensläufen, die im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt sind.

Angaben zu den Rechten der Aktionäre
nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Talanx Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der unten im Absatz „Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG“ angegebenen Adresse spätestens am 7. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ) zugegangen sein.

Ergänzungsverlangen werden nur berücksichtigt, wenn die Antragsteller nachweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens hinsichtlich des Mindestaktienbesitzes Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten, wobei § 70 des Aktiengesetzes bei der Berechnung der Aktienbesitzzeit Anwendung findet.

Bekannt zu machende Ergänzungsverlangen werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

www.talanx.com/hv

bekannt gemacht und gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes mitgeteilt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen zu übersenden (§§ 126 Abs. 1, 127 des Aktiengesetzes).

Gegenanträge von Aktionären werden vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und Abs. 3 des Aktiengesetzes, Wahlvorschläge werden vorbehaltlich §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 2 und Abs. 3, § 127 Satz 3 des Aktiengesetzes ausschließlich im Internet unter

www.talanx.com/hv

zugänglich gemacht, wenn die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Das Zugänglichmachen erfolgt einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung.

Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen sich gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat richten und zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung gemacht werden. Zugänglich zu machende Wahlvorschläge müssen zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen gemacht werden; sie müssen nicht mit einer Begründung versehen werden.

Zugänglich zu machende Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Wahlvorschläge von Aktionären zu den auf der Tagesordnung stehenden Wahlen müssen der Gesellschaft spätestens am 23. April 2018, 24:00 Uhr (MESZ) unter der nachstehenden Adresse zugegangen sein.

Talanx Aktiengesellschaft, z. Hd. Leiter Corporate Office

postalisch: Riethorst 2, 30659 Hannover

per Telefax: +49 (0) 511 3747 2520

elektronisch: vorstandsbuero@talanx.com

Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre

Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 des Aktiengesetzes finden sich auch im Internet unter

www.talanx.com/hv

Hinweise zur Teilnahme

Anmeldung zur Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs)

schriftlich unter der Postadresse
Talanx Aktiengesellschaft
Aktionärsservice
Postfach 1460
61365 Friedrichsdorf

oder elektronisch unter der Internet-Adresse:
https://netvote.talanx.de
oder unter dem Link:
www.talanx.com/hv

oder per Telefax unter der Nummer:
+49 (0) 69 2222 3312

oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse:
talanx.hv@linkmarketservices.de

angemeldet haben und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind.

Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Eine Verfügung kann jedoch Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts haben, da für die Teilnahme- und Stimmberechtigung der Aktienbestand laut Aktienregister zum Zeitpunkt der Hauptversammlung maßgeblich ist. Dieser wird dem Bestand des Aktienregisters am 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (= technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenanntes Technical Record Date) entsprechen, da aus abwicklungstechnischen Gründen zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Ende der Hauptversammlung, d. h. vom 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) bis einschließlich 8. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ), keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden.

Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann es das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben.

Aufgrund der Börsenzulassung der Aktien auch an der Warschauer Börse sind entsprechend den anwendbaren polnischen Rechtsvorschriften bestimmte Daten zu übermitteln: Spätestens am Tag der Hauptversammlung ist der polnischen Finanzmarktaufsicht (Komisja Nadzoru Finansowego – KNF) eine Aufstellung über die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionäre nebst der jeweils gehaltenen Aktienzahl und Stimmrechte zu übermitteln. Ferner ist innerhalb von sieben Tagen nach der Hauptversammlung eine Aufstellung über solche Aktionäre, die in der Hauptversammlung mindestens 5 % der Stimmrechte gehalten haben, nebst der jeweiligen Anzahl der gehaltenen Stimmrechte und ihres prozentualen Anteils an den in der Hauptversammlung vertretenen Aktien und an der Gesamtzahl der Aktien, zu veröffentlichen sowie der KNF und der Warschauer Börse zu übermitteln.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben zu lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten entsprechend den oben unter „Anmeldung zur Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen Sorge zu tragen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Eine Bevollmächtigung kann per E-Mail, postalisch oder per Telefax an die oben unter „Anmeldung zur Hauptversammlung“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer vorgenommen werden. Bitte verwenden Sie hierfür das den Anmeldeunterlagen beigefügte Antwortformular. Außerdem steht Ihnen der Online-Hauptversammlungsservice netVote zur Verfügung.

Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen in § 135 Abs. 8 des Aktiengesetzes oder § 135 Abs. 10 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes genannten Person oder Institution richten sich das Verfahren, die Form und der Widerruf der Bevollmächtigung nach besonderen Regelungen. Bitte wenden Sie sich an das betreffende Kreditinstitut, die betreffende Aktionärsvereinigung oder sonstige in § 135 Abs. 8 des Aktiengesetzes oder § 135 Abs. 10 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes genannte Person oder Institution, um Näheres zu erfahren.

Als Service für ihre Aktionäre hat die Gesellschaft gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung außerdem Dr. Florian Schmidt (Recht) und Bernhard Krebs (Corporate Office), beide Mitarbeiter der Gesellschaft, als Stimmrechtsvertreter benannt, die Sie ebenfalls mit der Stimmabgabe bevollmächtigen können. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis spätestens 7. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die oben unter „Anmeldung zur Hauptversammlung“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen (abgesehen von einer Vollmachts- und Weisungserteilung während der Hauptversammlung durch Verwendung des Formulars, das in der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt wird), soweit Sie sich bis spätestens 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) angemeldet haben. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Außerdem steht Ihnen der Online-Hauptversammlungsservice netVote zur Verfügung.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Wir bitten Sie zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu Verfahrensanträgen entgegennehmen können. Ebenso wenig nehmen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter Aufträge oder Weisungen zu Wortmeldungen, zum Einlegen von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht und Weisungen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimme – auch ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen – per Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind nur diejenigen am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig entsprechend den oben unter „Anmeldung zur Hauptversammlung“ genannten Voraussetzungen angemeldet sind. Die Stimmabgabe per Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen können bis spätestens 7. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) postalisch, per E-Mail oder per Telefax unter Verwendung des den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformulars an die oben unter „Anmeldung zur Hauptversammlung“ genannte Anschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer erfolgen, soweit Sie sich bis spätestens 1. Mai 2018, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) angemeldet haben. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene Erklärung Vorrang. Außerdem steht auch hier der Online-Hauptversammlungsservice netVote zur Verfügung.

Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf der zuvor abgegebenen Briefwahlstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Stimmabgabe zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Bitte beachten Sie, dass Sie – auch bei Nutzung des Online-Hauptversammlungsservices netVote – keine Briefwahlstimme für mögliche Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge einschließlich Verfahrensanträge abgeben können.

Ebenso wenig können im Vorfeld oder während der Hauptversammlung durch Briefwahl Wortmeldungen, Fragen, Anträge oder Wahlvorschläge entgegengenommen bzw. vorgebracht oder Widersprüche gegen Hauptversammlungsbeschlüsse eingelegt werden.

Auch bevollmächtigte Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige in § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 125 Abs. 5 des Aktiengesetzes genannte Personen oder Institutionen können sich der Briefwahl bedienen.

Online-Hauptversammlungsservice netVote – Eintrittskartenbestellung via Internet

Als im Aktienregister der Gesellschaft eingetragener Aktionär können Sie über das Internet Eintrittskarten für die Hauptversammlung bestellen, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisung zur Ausübung Ihres Stimmrechts erteilen oder Ihr Stimmrecht per Briefwahl ausüben. Detailinformationen hierzu entnehmen Sie bitte dem den Anmeldeunterlagen beigefügten Antwortformular sowie im Internet unter

www.talanx.com/hv

Hinweis zur Aktionärshotline für Aktionäre und Banken

Bei Fragen zur Hauptversammlung der Talanx Aktiengesellschaft können sich die Aktionäre und Kreditinstitute per E-Mail an talanx.hv@linkmarketservices.de wenden. Zusätzlich steht Ihnen Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr und 17:00 Uhr (MESZ) die Aktionärshotline unter der Telefonnummer 0800 10 16 358 aus Deutschland (kostenfrei) oder +49 (0) 61 96 88 70 709 aus dem Ausland zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter

www.talanx.com/hv

Live-Internetübertragung

Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie der Vortrag des Vorstands werden live in Bild und Ton auf der Internetseite der Talanx Aktiengesellschaft unter

www.talanx.com/hv

übertragen. Eine Videoaufzeichnung hiervon ist im Nachgang an die Hauptversammlung unter derselben Adresse abrufbar. Wortbeiträge der Hauptversammlungsteilnehmer werden nicht aufgezeichnet.

Anzahl der Aktien und Stimmrechte

Die Gesamtzahl der Aktien im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 252.797.634 Stück. Die Gesamtzahl der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung beträgt 252.797.634.

Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen gemäß § 124a AktG zugänglich sind

Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen ist auch über die Internetseite

www.talanx.com/hv

zugänglich. Hier finden Sie zudem die weiteren Informationen gemäß § 124a des Aktiengesetzes.

Hannover, im März 2018
Talanx Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Weitere Angaben

Angaben über die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

Antonia Aschendorf, Hamburg

Rechtsanwältin und Mitglied des Vorstands der APRAXA eG

Erstmals gewählt: 01.09.2011
Gewählt bis: 08.05.2018

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1963
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang:

seit 2012 APRAXA eG – Mitglied des Vorstands
2004 – 2011 Hamburger Feuerkasse Versicherung AG – Sprecherin des Vorstands Provinzial Versicherungen – Geschäftsleitung
2000 – 2004 HDI Rechtsschutz Versicherung AG – Mitglied des Vorstands
1999 – 2000 Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft AG – Leiterin Bereich Erstversicherungen im Geschäftsbereich Finanz Beteiligungen/Grundbesitz

Ausbildung:

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg 2. juristisches Staatsexamen

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

HDI Kundenservice AG1
Talanx AG2
Talanx Deutschland AG1

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Aufsichtsrat Hamburger Friedhöfe AöR
Aufsichtsrat HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH

Herbert K. Haas, Burgwedel

Vorsitzender des Vorstands der Talanx AG (bis 8. Mai 2018) und des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. (bis 13. Juni 2018)

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1954
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang:

seit 2006 Talanx AG und HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. – Vorsitzender des Vorstands
seit 2002 Talanx AG und HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. – Mitglied des Vorstands
1994 Hannover Rückversicherung AG und E+S Rückversicherung AG – Mitglied des Vorstands
1989 Hannover Rückversicherung AG und E+S Rückversicherung AG – Abteilungsdirektor Finanzwesen, Beteiligungen, Controlling, Steuern
1985 Insurance Corporation of Hannover, USA – Vice President Finance und Chief Financial Officer
1984 Hannover Rückversicherung AG – Referatsleiter Beteiligungsverwaltung
1982 E+S Rückversicherung AG – Vorstandsassistent
1980 Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen – Referent in der Abteilung „Finanzaufsicht über Schaden- und Unfall- sowie Rückversicherungsunternehmen“

Ausbildung:

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der TU Berlin

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

E+S Rückversicherung AG1 (Vorsitz)
Hannover Rück SE1, 2 (Vorsitz)
Talanx International AG1 (Vorsitz) (bis 8. Mai 2018)
Talanx Systeme AG1 (Vorsitz) (bis 8. Mai 2018)
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.3 (vorgesehen ab 13. Juni 2018)

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Beirat NORD/LB

Dr. Hermann Jung, Heidenheim

ehemaliges Mitglied der Geschäftsführung der Voith GmbH

Erstmals gewählt: 06.05.2013
Gewählt bis: 08.05.2018

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1955
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang:

2000 – 2016 Voith GmbH – Mitglied der Geschäftsführung, verantwortlich für Finanzen & Controlling
1994 – 2000 Voith Sulzer Papiertechnik GmbH – Geschäftsführer, verantwortlich für Finanzen & Controlling; Geschäftsführer Marketing & Organisationsentwicklung
1991 – 1994 J. M. Voith GmbH – Bereichsleiter Finanz- & Rechnungswesen
1989 – 1991 Voith S. A., Brasilien – Chief Financial Officer
1988 – 1989 Scharmann Machine Tool Corporation, USA – Vice President Finance
1986 – 1987 Voith Morden, Inc., USA – Accounting Manager
1985 – 1986 J. M. Voith GmbH – Kfm. Trainee

Ausbildung:

Studium des Wirtschafsingenieurwesens an der TU Darmstadt
Promotion zum Dr. rer. pol.

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4
Talanx AG2

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Verwaltungsrat Dachser GmbH & Co. KG

Dr. Thomas Lindner, Albstadt

Vorsitzender der Geschäftsführung und persönlich haftender Gesellschafter der Groz-Beckert KG

Erstmals gewählt: 27.06.2003
Gewählt bis: 08.05.2018

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1951
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang:

seit 1996 Groz-Beckert KG – Vorsitzender der Geschäftsführung und persönlich haftender Gesellschafter
seit 1984 Theodor & Groz Söhne & Ernst Beckert Nadelfabrik Commandit-Gesellschaft – persönlich haftender und geschäftsführender Gesellschafter
1983 – 1984 Unternehmensberater; Schwerpunkt Unternehmenssanierungen

Ausbildung:

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Promotion zum Dr. rer. pol.

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4
Talanx AG2

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Beirat Stuttgart Deutsche Bank AG (Vorsitz)
Stiftungsrat Carl-Zeiss-Stiftung
Regionalbeirat Südwest Commerzbank AG

Dirk Lohmann, Forch, Schweiz

Präsident des Verwaltungsrats und Vorsitzender der Geschäftsführung der Secquaero Advisors AG

Erstmals gewählt: 06.05.2013
Gewählt bis: 08.05.2018

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1958
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang:

seit 2007 Secquaero Advisors AG – Vorsitzender der Geschäftsführung
2006 Lohmann Convergence Capital Advisory – Direktor
2005 – 2007 Securis I Fonds – Direktor
2001 – 2005 Converium Holding AG – Vorsitzender des Vorstands
1997 – 2001 Zurich Financial Services Gruppe – verschiedene Positionen; zuletzt Mitglied des Vorstands
1980 – 1997 Hannover Rückversicherung AG – verschiedene Positionen; zuletzt Mitglied des Vorstands

Ausbildung:

Studium der Politik- und Volkswirtschaft an der University of Michigan
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität St. Gallen

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Talanx AG2

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

Verwaltungsrat Secquaero Advisors AG, Zürich, Schweiz (Präsident)
Mitglied des Verwaltungsrats Schroder Investment Management (Switzerland) AG

Board of Directors:

– Ambrosia Re IC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re (Guernsey) ICC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re Vinyard IC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re Regent IC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re Rivaner IC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re Cloudy Bay IC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re Solaris IC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re Arvine IC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re Concord IC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re Amaral IC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re Melnik IC Ltd., Guernsey
– Secquaero Re Acolon IC Ltd., Guernsey
– Zweigelt Holdings Ltd., Guernsey

Dr. Erhard Schipporeit, Hannover

selbstständiger Unternehmensberater

Erstmals gewählt: 27.06.2003
Gewählt bis: 08.05.2018

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1949
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang:

seit 2006 selbstständiger Unternehmensberater
2000 – 2006 E.ON AG – Mitglied des Vorstands
1997 – 2000 VIAG AG – Mitglied des Vorstands
1993 – 1997 Varta AG – Vorsitzender des Vorstands
1990 – 1993 Varta AG – Mitglied des Vorstands

Ausbildung:

Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Göttingen
Promotion zum Dr. rer. pol.

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

innogy SE2 (Vorsitz) BDO AG
Deutsche Börse AG2
Fuchs Petrolub SE2
Hannover Rück SE1, 2
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4
RWE AG2
SAP SE2
Talanx AG2

Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Norbert Steiner, Baunatal

ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der K+S AG

Erstmals gewählt: 06.05.2013
Gewählt bis: 08.05.2018

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1954
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang:

2007 – 2017 K+S AG – Vorsitzender des Vorstands
2000 – 2007 K+S AG – Mitglied des Vorstands
1993 – 2000 K+S AG – Leitung des Bereichs Recht, Steuern und Versicherungen
1988 – 1993 BASF AG – Leiter der Abteilung Zölle und Verbrauchssteuern
1983 – 1988 BASF AG – Zentralabteilung Steuern und Zölle

Ausbildung:

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg
2. juristisches Staatsexamen

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.4
Talanx AG2

Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Angela Titzrath, Hamburg

Vorsitzende des Vorstands der Hamburger Hafen und Logistik AG

Persönliche Daten:

Geburtsjahr: 1966
Nationalität: deutsch

Beruflicher Werdegang:

seit 2017 Hamburger Hafen und Logistik AG – Vorsitzende des Vorstands
seit 2016 Hamburger Hafen und Logistik AG – Mitglied des Vorstands
2014 – 2016 Investorin; Unternehmerin; Beirätin
2012 – 2014 Deutsche Post AG – Vorstand Personal und Arbeitsdirektorin
2011 – 2012 Daimler AG, Geschäftsbereich Busse – Vorstand Vertrieb; Evobus AG – Geschäftsführung
2005 – 2011 Daimler AG – Vice President Executive Management Development
2002 – 2005 Mercedes-Benz Vitoria, Spanien – Mitglied der Unternehmensleitung
2000 – 2002 DaimlerChrysler AG – Bereichsleitung Konzernstrategie
1999 – 2000 DaimlerChrysler Bank – Geschäftsführung; DC Finanzdienstleistungen Europa – Mitglied der Geschäftsführung; DaimlerChrysler AG – Leitung des Post Merger Integrationsteams Daimler + Chrysler
1996 – 1999 Credit of Canada, Kanada – Geschäftsführerin, CEO; MB Credit Corporation, USA – Mitglied der Geschäftsführung; Daimler-Benz InterServices Debis AG – Mitglied der Nordamerikanischen Geschäftsführung
1994 – 1995 Daimler-Benz InterServices Debis AG – Assistentin des Vorstands; Leiterin interne und externe Kommunikation
1991 – 1994 Mercedes-Benz Finanziaria S.p.A., Italien – Leiterin Operatives und Strategisches Controlling
1989 – 1991 Institut für Unternehmensführung, Ruhr-Universität Bochum – Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Ausbildung:

Studium der Wirtschaftswissenschaften/ Romanischen Philologie an der Ruhr-Universität Bochum

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

Evonik AG2
HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G.3 (vorgesehen ab 13. Juni 2018)

Keine Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

1 Konzernmandat
2 Börsennotiert
3 Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft wird bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär bestehen, d.h. einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.
4 Diese Aufsichtsratsmitgliedschaft besteht bei einem wesentlich an der Talanx Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär, d.h. einem Aktionär, der mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Talanx Aktiengesellschaft hält.

 

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